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Was erledige ich wo?

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Meldebescheinigung

Kurzinfo

Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?

Wann?

  • Jederzeit online bzw. per E-Mail mit Überweisungsnachweis oder - falls diese Möglichkeit nicht besteht - vor Ort zu den Öffnungszeiten nach Terminvergabe

Wie?

  • Per E-Mail
    • senden an buergerservice@rodgau.de
    • mit den geforderten Unterlagen (siehe unten)
  • Vor Ort
    • Im Bürgerservice / Hintergasse 15, 63110 Rodgau

Was brauche ich dazu? (Unterlagen)

  • Online-Service
    • Scan der Ausweisdokumente aller Personen
    • Ggf. Scan der Vollmacht für andere Personen
    • Scan des Schreibens von der Pro Arbeit oder wer die Bescheinigung benötigt oder Angaben dazu
  • Per E-Mail
    • Scan der Ausweisdokumente aller Personen
    • Ggf. Scan der Vollmacht für andere Personen
    • Scan des Schreibens von der Pro Arbeit oder wer die Bescheinigung benötigt oder Angaben dazu
    • Nachweis der Überweisung (Verwendungszweck „PK 31916 Meldebescheinigung)
    • Telefonnummer für Rückfragen
  • Vor Ort
    • Ausweisdokumente aller Personen
    • Ggf. Vollmacht für andere Personen
    • Schreibens von der Pro Arbeit oder wer die Bescheinigung benötigt oder Angaben dazu

Kosten?

  • 10,00 €
    • Hinweis: Eine Gebühr entfällt bei Meldebescheinigungen für das Arbeitslosengeld 2 (Hartz IV) und Rentenangelegenheiten (Lebensbescheinigungen).

Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.

Leistungsbeschreibung

Die Meldebehörde der Stadt beziehungsweise Gemeinde bei der Sie mit Hauptwohnung gemeldet sind, stellt Ihnen auf Antrag eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigung aus.
Dafür bedarf es der Angabe des Familiennamens , des Vornamens, des Geburtsdatums sowie der Anschrift der derzeitigen Haupt- oder alleinigen Wohnung.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung, Sie beinhaltet mindestens die in § 18 Abs. 1 BMG genannten folgenden Daten:

Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens , Doktorgrad, Geburtsdatum, derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.

Auf Antrag können diese Daten um die in § 18 Abs. 2 BMG genannten ergänzt und damit eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden. In dem Fall, dass Sie nicht selbst bei der Meldebehörde vorsprechen oder sich sonst an diese wenden können darf diese die Meldebescheinigung nur gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben oder sie wird Ihnen postalisch oder elektronisch zugestellt.

Sie wird zum Beispiel im Rahmen einer Eheschließung benötigt. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen sie bei Passangelegenheiten ihren Konsulaten vorlegen.

An wen muss ich mich wenden?

An die Meldebehörde (früher allgemein bekannt als Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde beziehungsweise Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Personalausweis oder Reisepass und gegebenenfalls Vollmacht

Welche Gebühren fallen an?

Es werden Gebühren nach Nr. 42 (Einwohnermeldewesen) des Verwaltungskostenverzeichnisses zur "Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport" erhoben.

Die elektronische Meldebescheinigung wird gebührenfrei erteilt.

Voraussetzungen

Meldebescheinigungen sind bei der Meldebehörde persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.