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Was erledige ich wo?

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Sonderwasserzähler - Antrag

Kurzinfo

Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?

Wann?

  • Jederzeit per PDF
  • Bei Erfassung von Wassermengen zur Gartenbewässerung oder Zisterneneinspeisung
  • Bei Erfassung von Abwassermengen die nicht über den Frischwasserverbrauch ermittelt werden können
  • Bei Erfassung von Abwassermengen aus Zisternenanlagen
  • Bei Erfassung von Wassermengen die evtl. erhöht verschmutzt eingeleitet werden

Wie?

oder

    • Formular per Post senden an Philipp-Reis-Str. 7, 63110 Rodgau

Was brauche ich dazu? (Unterlagen)

  • PDF-Formular
    • Antrag auf Sonderwasserzähler
    • Nachweis über den Einbau eines Sonderwasserzählers
    • Termin zur Verplombung durch unsere Wasserversorgung

Kosten?

  • Kosten für den Einbau des Zählers durch einen Installateur.
  • Die Verplombung kostet 35,00 €.
  • Gemäß der gültigen Entwässerungssatzung der Stadt Rodgau wird eine Verwaltungsgebühr von 5,- EUR je Zähler für das Einpflegen und Verwalten des privaten Zählers berechnet (Verrechnung über Jahresverbrauchsabrechnung).

Weitere Informationen:

  • Gemäß § 27 Absatz 3 und 6 der Entwässerungssatzung der Stadt Rodgau haben Sie die Möglichkeit, die nicht dem Abwasser zugeführten Wassermengen mittels eines privaten Nebenzählers zu erfassen, um die Abwassergebühr hierfür nachträglich gutgeschrieben zu bekommen.
  • Für den Einbau/Austausch entstehen Ihnen die Kosten für einen geeichten Zähler und ggf. die Kosten für die Montage durch einen von Ihnen beauftragten Installateur.

Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.