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Was erledige ich wo?

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Anzeige von Sprengungen

Kurzinfo

Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?

Wann?

Wie?

  • Vor Ort
    • nach erfolgter telefonischer Terminvereinbarung 
    • ADRESSE: Hans-Blöckler-Straße 1, 63110 Rodgau

Was brauche ich dazu? (Unterlagen)

  • vor Ort
    • Anzeigeformular mit den ggf. notwendigen Plänen und Berechnungsunterlagen

Kosten?

  • Kostenlos 

Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.

Leistungsbeschreibung

Vor einer Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen muss der Inhaber der Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz, die Sprengung der zuständigen Behörde anzeigen (z.B. bei einer Gebäudesprengung oder bei Sprengungen im Zuge von Straßenbaumaßnahmen).

Hinweis: Von der Anzeigepflicht ausgenommen sind Sprengungen in Anlagen, die nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes genehmigt sind (z.B. in Steinbrüchen). Dies gilt aber nur für die Sprengungen, welche in der Genehmigung enthalten sind.
 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

  • mehrere gleichartige Sprengungen innerhalb einer Betriebsstätte oder zur Durchführung eines Vorhabens: mindestens 4 Wochen vor Beginn der Sprengungen,
  • jede sonstige Sprengung: mindestens eine Woche vor Beginn der Sprengung sowie
  • jede Veränderung bei einer bereits angezeigten Sprengung: unverzüglich

Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.