Gutachten über den Verkehrswert eines Grundstücks oder das Recht an einem Grundstück beantragen
Volltext
Für die Bereiche der Landkreise, der kreisfreien Städte und einiger kreisangehöriger Städte ist ein Gutachterausschuss für Immobilienwerte gebildet. Er setzt sich zusammen aus ehrenamtlichen Mitgliedern (etwa Architektinnen und Architekten, Bauingenieurinnen und Bauingenieure, Finanzbeamtinnen und Finanzbeamte, Landwirtinnen und Landwirte, Sachverständige für Immobilienwerte, Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure etc.). Der Ausschuss ist grundsätzlich selbstständig und unabhängig tätig. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ist bei dem jeweiligen Amt für Bodenmanagement bzw. bei dem Magistrat der Stadt eingerichtet.
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse bei den Ämtern für Bodenmanagement, kreisfreien Städten und einigen kreisangehörigen Städten.
Rechtsgrundlage(n)
- § 193 Absatz 1 bis 4 Baugesetzbuch (BauGB)
- § 6 Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmobilienwertV)
- § 7 Ausführungsverordnung zum Baugesetzbuch (BauGB-AV)
- § 14 Ausführungsverordnung zum Baugesetzbuch (BauGB-AV)
- Auszug aus der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (Anlage 3 VwKostO-MWEVW)
Voraussetzungen
- Um ein Wertgutachten beantragen zu können, müssen Sie Eigentümerin oder Eigentümer oder sonstige Berechtigte oder Berechtigter an einem Grundstück sein.
- Die Beantragung ist auch mit der Zustimmung der Eigentümerin oder des Eigentümers möglich.
Verfahrensablauf
- Bürgerinnen und Bürger können bei dem Gutachterausschuss einen Antrag auf Erstellung eines Verkehrswertgutachtens für eine Immobilie stellen.
- Nach Auftragseingang wird die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses je nach zu bewertendem Objekt mit Fragen nach Unterlagen auf Sie zukommen.
- Parallel wird die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Ermittlungen zu dem Objekt bei anderen Behörden und Stellen tätigen.
- Es ist stets eine Ortsbesichtigung des Objektes durch den Gutachterausschuss notwendig. Dazu wird ein Termin vereinbart und durchgeführt.
- Möglicherweise sind danach noch weitere Ermittlungen notwendig.
- Dann wird der Verkehrswert durch den Gutachterausschuss ermittelt und beschlossen.
- Dem Auftraggeber wird das Gutachten zusammen mit der Kostenrechnung übermittelt. Jede Eigentümerin und jeder Eigentümer erhält eine Ausfertigung des Gutachtens.
Erforderliche Unterlagen
Die notwendigen Unterlagen sind je nach Gutachtenauftrag unterschiedlich und werden in Rücksprache mit Ihnen erfragt.
Unter anderem können zum Beispiel folgende Unterlagen notwendig werden:
- Grundbuchauszug
- Nachweis über sonstige Rechte und Belastungen
- Vollmacht des Eigentümers
- Brandversicherungsschein
- Verzeichnis der Miet und Pachteinnahmen
- Verzeichnis Betriebskosten
- Protokolle/Beschlüsse Eigentümerversammlung
- Nachweis über Investitionen in den letzten 10 Jahren
- Energieausweis
- Lageplan
- Baupläne/Grundrisse
- Sonstiges
Kosten
Für die Erstellung von Verkehrswertgutachten werden Gebühren erhoben. Diese richten sich nach den im Gutachten ermittelten Werten. Daneben können je nach Einzelfall Auslagen hinzukommen.
Die genaue Gebührenermittlung ist im aktuellen Auszug aus der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen zu finden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach den anderweitig anstehenden gesetzlichen Aufgaben der Gutachterausschüsse bzw. anstehender anderer Gutachten. Die durchschnittliche Durchlaufzeit beträgt zwischen 4 und 16 Wochen.
Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.