Sterbefall anzeigen
Kurzinfo
Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?
Wann?
- Vor Ort zu den Öffnungszeiten nach Terminvergabe
Wie?
1. Vorab Einreichung der Unterlagen per Email an standesamt@rodgau.de oder in Kopie per Post
-
- Von einer Ärztin/einem Arzt ausgefüllter Leichenschauschein
- Geburtsnachweis der verstorbenen Person
- Falls verheiratet/verpartnert die Ehe-/Lebenspartnerschaftsurkunde
- Eventuell ein Nachweis über die Auflösung der Ehe/Lebenspartnerschaft (z.B. Sterbeurkunde des Ehegatten, Scheidungs-/Aufhebungsurteil usw.)
2. Anschließend vor Ort
-
- Rodgau, Hintergasse 15 mit Terminvereinbarung unter den Telefonnummern 06106 693-1120, 1215, 1289, 1280
Was brauche ich dazu? (Unterlagen)
-
- Vor Ort im Original vorzulegen
- Personalausweis oder Meldebescheinigung der verstorbenen Person
- Von einer Ärztin/einem Arzt ausgefüllter Leichenschauschein
- Geburtsnachweis der verstorbenen Person
- Falls verheiratet/verpartnert die Ehe-/Lebenspartnerschaftsurkunde
- Eventuell ein Nachweis über die Auflösung der Ehe/Lebenspartnerschaft (z.B. Sterbeurkunde des Ehegatten, Scheidungs-/Aufhebungsurteil usw.)
- Vor Ort im Original vorzulegen
Kosten?
- kostenlos (kostenpflichtig sind gewünschte Urkunden)
Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.
Volltext
Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt angezeigt werden.
Anzeigepflichtige
Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet
- jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist. (Dazu gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.)
Ansprechpunkt
Wenn weder die Klinik noch der Bestatter die Anzeige vornimmt, wenden Sie sich an das Standesamt Ihrer Gemeinde bzw. Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.
Frist
Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.
Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.