Seiteninhalt
Inhalt

Was erledige ich wo?

A B C D E F G H I J K L M N O P QR S T U V W XYZ Alle

Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen

Kurzinfo

Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?

Wann?

Wie?

  • Online-Service
  • Vor Ort nach erfolgter telefonischer Terminvereinbarung 
    • ADRESSE: Hans-Böckler-Straße 1, 63110 Rodgau

Was brauche ich dazu? (Unterlagen)

  • Online-Service
    • Alle notwendigen Unterlagen werden im Online-Service genannt und abgefragt
  • Vor Ort
    • Vollständige Angabe der Daten
    • Kopie der Gewerbeanzeige
    • Kopie der Handwerkskarte
    • Kopien der jeweiligen Fahrzeugscheine
    • Fotos der Geschäftsfahrzeuge

Kosten?

  • 305,- € für die erste Ausnahmegenehmigung
  • 161,- € für jedes weitere Genehmigungsoriginal

Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.

Volltext

Als Gewerbetreibende/r oder freiberuflich Tätige/r können Sie im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung zum Parken erhalten.. Dadurch können Sie beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigt werden. Die Ausnahmegenehmigung gilt in der Regel nur für Einzeltätigkeiten Ihres Gewerbebetriebs beziehungsweise Ihrer freiberuflichen Arbeit.

Einen Anspruch auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung haben Sie nicht. 

Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.