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Alters- und Ehejubiläen
Kurzinfo
Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?
Was?
Altersjubiläen:
- Ab dem 80. Lebensjahr erhalten Sie eine Glückwunschkarte des Magistrats.
- Mit Vollendung des 90., 95., 100. und dann jedes weiteren Lebensjahres erhalten Sie eine Glückwunschurkunde und ein Geschenk.
Ehejubiläen:
- Goldene Hochzeit (50 Jahre)
- Diamantene Hochzeit (60 Jahre)
- Eiserne Hochzeit (65 Jahre)
- Kupferne Hochzeit (70 Jahre)
- Sie erhalten jeweils von der Stadt eine Glückwunschkarte und ein Geschenk.
Das ist die Ehrenordnung der Stadt Rodgau.
Sie wünschen keinen Besuch, eine Karte/Urkunde oder Ähnliches?
- Dann müssen Sie für jede Person eine Übermittlungssperre im Bürgerservice der Stadt Rodgau beantragen.
- Hier geht es zum Bürgerservice
Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.