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Tierarzt / Tierärztin; Änderungen bei der Veterinärbehörde anzeigen
Volltext
Nachträgliche Änderungen (zum Beispiel Namens- oder Adressänderungen) oder die Aufgabe Ihrer Praxis oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit müssen dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt unverzüglich angezeigt werden.
Hinweis: Der Landestierärztekammer müssen Änderungen innerhalb eines Monats gemeldet werden:
Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.