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Hundesteuer - Hund abmelden

Kurzinfo

Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?

Wann?

  • Jederzeit online

Wie?

Was brauche ich dazu? (Unterlagen)

  • Online-Service
    • Nummer der Hundemarke und Kassenzeichen (falls vorhanden)
    • Scan oder Bild des Verbleibsnachweises (bei Einschläferung)

Kosten?

  • Die Abmeldung ist kostenlos.

Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.

Volltext

Sie müssen Ihren Hund bei Ihrer Gemeindeverwaltung abmelden, wenn

  • Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder wenn
  • Sie keinen Hund mehr haben.

Ansprechpunkt

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes

Erforderliche Unterlagen

  • Hundesteuermarke
  • bei persönlicher Abmeldung: Personalausweis oder Meldebestätigung

Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.

Kosten

In der Regel: keine

Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zurück.

Frist

Die Abmeldung ist in der örtlichen Hundesteuersatzung geregelt und muss in der Regel innerhalb eines Monats erfolgen.

Rechtsgrundlage(n)

Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

Hinweise (Besonderheiten)

Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.

Verfahrensablauf

Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich abmelden.

Für die Abmeldung können Sie in der Regel das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.

Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 07.07.2023
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Onlinedienste

Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.