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Schiedsamt 1 (Weiskirchen und Hainhausen)
Telefon privat: 0159 06223771
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Info
Die Zuständigkeit der Stadtverwaltung Rodgau bei den Schiedsämtern bezieht sich ausschließlich auf den organisatorischen Bereich. Die Schiedsämter sind Außenstellen des Amtsgerichts Seligenstadt. Deshalb liegt die Dienstaufsicht auch bei dessen Direktor.
Die Schiedsämter haben keine feste Sprechstunde und sind ausschließlich durch telefonische Terminabsprache erreichbar.