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Fachbereich Standesamt

Info

Das Standesamt oder auch »das Amt für Freud und Leid« begleitet Sie durch Ihr ganzes Leben. Es registriert Ihre Geburt, schließt Ihre Ehe und stellt auch die Sterbeurkunde aus. Dazwischen gibt es noch viele Dienstleistungen rund um die Beurkundung von sogenannten "Personenstandsfällen".

Aufgaben und Verantwortlichkeiten:

  • Standesamtliche Beurkundungen
  • Antragstellung Einbürgerung
  • Öffentlich-rechtliche Namensänderungen

Zugeordnete Organisationseinheiten

Dienstleistungen und Erläuterungen

Abstammungsurkunde »

Adoption eines ausländischen Kindes - Beurkundung beantragen »

Adoption eines deutschen Kindes - Beurkundung von Amts wegen »

Anzeige einer Fehlgeburt Bescheinigung »

Anzeige einer Geburt Entgegennahme Ergänzende Datenlieferung »

Anzeige einer Geburt Entgegennahme von Einrichtungen »

Anzeige einer Hausgeburt »

Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland »

Beantragung der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsangehörige, Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland »

Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister Ausstellung »

Beratung und Unterstützung von Pflegepersonen »

Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalls beantragen »

Beurkundung einer Eheschließung im Ausland durch ein deutsches Standesamt »

Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung von Deutschen ohne jemals mit Inlandswohnsitz »

Ehefähigkeitszeugnis Befreiung für Ausländer »

Eheschließung Registrierung von im Ausland geschlossenen Ehen Deutscher ohne Inlandswohnsitz »

Eheschließung Vollzug »

Eheurkunde beantragen »

Einbürgerung »

Einbürgerung für heimatlose Ausländerinnen und Ausländer beantragen »

Einbürgerung für seit der Geburt staatenlose Personen beantragen »

Erklärung zur Namensführung von Ehegatten ohne inländischen Ehe- oder Heiratseintrag abgeben »

Familienbuch »

Familienname Änderung aufgrund der Erklärung von Vertriebenen, Spätaussiedlern, deren Ehegatten und Abkömmlinge »

Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten (Ehename) »

Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Lebenspartnern (Lebenspartnerschaftsname) »

Familienname Änderung Kind - Anschlusserklärung »

Familienname Änderung Kind - Einbenennung »

Familienname Änderung Kind - Neubestimmung des Geburtsnamens bei später begründeter gemeinsamer Sorge »

Familienname Änderung Wiederannahme des Geburtsnamens »

Förderung von Familien mit Mehrlingskindern (ab Drillingen) - Ehrenpatenschaft durch den Hessischen Ministerpräsidenten »

Geburt im Ausland beurkunden lassen »

Geburten, Geburtsanmeldung »

Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburten »

Geburtsurkunde Ausstellung mehrsprachig »

Geburtsurkunde; Ausstellung »

Heirat anmelden »

Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen »

Leichenpass »

Mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister beantragen »

Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde beantragen »

Mutterschaftsanerkennung »

Nachbeurkundung einer Eheschließung beantragen »

Nachbeurkundung einer Geburt im Ausland ohne Inlandswohnsitz beantragen »

Namensänderung »

Namensrecht »

Staatsangehörigkeitsausweis »

Sterbefall anzeigen »

Sterbefall im Ausland Beurkundung »

Sterbefall im Ausland Beurkundung von Deutschen ohne Inlandswohnsitz »

Sterbeurkunde Ausstellung »

Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall im Ausland »

Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe »

Vaterschaftsanerkennung »

Vorname Änderung »

Vorname Änderung der Reihenfolge »

Formulare

Mitarbeitende

Telefon: 06106 693-1120
Fax: 06106 693-2015
standesamt@rodgau.de
Raum: 1.35
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Telefon: 06106 693-1215
Fax:  06106 693-2015
standesamt@rodgau.de
Raum: 1.35
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Telefon: 06106 693-1289
Fax: 06106 693-2015
standesamt@rodgau.de
Raum: 1.36
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Telefon: 06106 693-1280
Fax: 06106 693-2015
standesamt@rodgau.de
Raum: 1.37
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Öffnungszeiten

Öffnungszeiten der Stadtverwaltung bzw. allgemeine telefonische Erreichbarkeit:

Montag 8:30 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr
Dienstag 8:30 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr
Mittwoch 8:30 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr
Donnerstag 8:30 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr
Freitag 8:30 - 14 Uhr