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Was erledige ich wo?

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Heirat anmelden

Kurzinfo

Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?

Wann?

Wie?

  1. Vorab Einreichung der Unterlagen per Email an standesamt@rodgau.de oder in Kopie per Post
    • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister oder die Geburtsurkunde bei einer Geburt im Ausland von beiden Heiratswilligen
    • Eine erweiterte Meldebescheinigung bei einem Wohnsitz in Deutschland
    • Bei Vorehen/ Lebenspartnerschaften die Urkunde bzw. die Auflösung der Ehe/ Lebenspartnerschaft
    • Bei ausländischen Ehegatten einen Familienstandsnachweis für den Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses mit einem Verdienstnachweis oder ein Ehefähigkeitszeugnis, falls der Heimatstaat das Ehefähigkeitszeugnis kennt

  2. Anschließend vor Ort 
    • Rodgau, Hintergasse 15 mit Terminvereinbarung unter den Telefonnummern 06106 693-1120, 1215, 1289, 1280

Was brauche ich dazu? (Unterlagen)

  • Vor Ort im Original vorzulegen
    • Personalausweis oder Reisepass/Reiseausweis der antragstellenden Person
    • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister oder die Geburtsurkunde bei einer Geburt im Ausland von beiden Heiratswilligen
    • Eine erweiterte Meldebescheinigung bei einem Wohnsitz in Deutschland
    • Bei Vorehen/Lebenspartnerschaften die Urkunde bzw. die Auflösung der Ehe/Lebenspartnerschaft
    • Bei ausländischen Ehegatten einen Familienstandsnachweis für den Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses mit einem Verdienstnachweis oder ein Ehefähigkeitszeugnis, falls der Heimatstaat das Ehefähigkeitszeugnis kennt

Kosten?

  • 47 € und bei Anwendung ausländischen Rechts zusätzlich je 23,50 € 


Allgemeine, detailliertere Informationen finden Sie unten.

Leistungsbeschreibung

Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung grundsätzlich persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung, als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.
Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Die Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.
Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.
Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie 1 oder 2 Personen zu Trauzeugen bestimmen.
Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen Ehenamen oder getrennte Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung müssen Sie persönlich bei Ihrem örtlichen Standesamt stellen.

  • Um die Eheschließung anzumelden, suchen Sie in der Regel mit Ihrer Verlobten oder Ihrem Verlobten gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen.
  • Ist einer von Ihnen verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
  • Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Die Mitteilung erfolgt entweder mündlich, schriftlich oder elektronisch.
     

Voraussetzungen

  • Die Ehe kann erst nach Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden.
  • Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
  • Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
  • Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäische Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.

Zuständige Stelle

Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer des Antrags ist vom Einzelfall abhängig.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Antrag auf gerichtliche Entscheidung

Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.