Tierarzt / Tierärztin; Änderungen bei der Veterinärbehörde anzeigen
Leistungsbeschreibung
Nachträgliche Änderungen (zum Beispiel Namens- oder Adressänderungen) oder die Aufgabe Ihrer Praxis oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit müssen dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt unverzüglich angezeigt werden.
Hinweis:Der Landestierärztekammer müssen Änderungen innerhalb eines Monats gemeldet werden:
Welche Fristen muss ich beachten?
Bitte beachten Sie, dass Sie Änderungen unverzüglich anzeigen müssen.
Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.