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Magistrat

Kurzinfo

Hierbei handelt es sich nicht um eine Dienstleistung, sondern um die Erläuterung eines städtischen Gremiums.

Der Magistrat der Stadt Rodgau, umgangssprachlich auch Gemeindevorstand genannt, ist gemäß § 66 Abs. 1 HGO die Verwaltungsbehörde der Stadt Rodgau.

Er besorgt nach den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der bereitgestellten Mittel die laufende Verwaltung der Gemeinde.

Der Gemeindevorstand besteht aus

  • dem Bürgermeister Max Breitenbach (CDU) als Vorsitzenden,
  • dem Ersten Stadtrat Michael Schüßler (FDP) sowie

sieben ehrenamtlichen Magistratsmitgliedern

  • Horst Böhm (ZmB)
  • Peter Keller (FDP)
  • Heiko Lautenschläger (CDU)
  • Wolfram Neumann (SPD)
  • Winfried Sahm (Bündnis 90( Die Grünen)
  • Karin Schröder (Freie Wähler Rodgau)
  • Helmut Trageser (CDU)

Die Rechte und Pflichten des Magistrates werden grundsätzlich in den §§ 65 ff. HGO normiert.

Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.