Kleinkläranlagen
Kurzinfo
Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?
Wann?
- Jederzeit Anfragen online über das Kontaktformular oder telefonisch zu den Öffnungszeiten
Wie?
- Online-Service
- Telefonisch (Kundenservice)
Kosten?
- kostenlos
Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.
Volltext
Wenn für Ihr Grundstück kein Anschluss an die Abwasserbeseitigungsanlagen Ihrer Gemeinde besteht, kann Ihr Abwasser bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen über eine Kleinkläranlage gereinigt werden.
Die Abwasserbeseitigungspflicht obliegt im Regelfall der Gemeinde. Auskunft darüber, ob z. B. der Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Abwasserentsorgung geplant ist oder ob die Abwasserbeseitigung durch eine Kleinkläranlage möglich ist, erteilt Ihnen Ihre Gemeinde. Auskünfte zu den Anforderungen, die an eine Kleinkläranlage zu stellen sind, erteilt Ihnen die untere Wasserbehörde.
Die Gemeinde beseitigt den in der Kleinkläranlage anfallenden Schlamm.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich bitte zunächst an die Stadtwerke Rodgau. Bei weiteren Fragen sollten Sie sich auch an die Untere Wasserbehörde des Kreises Offenbach.
Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.