Seiteninhalt
Inhalt

Was erledige ich wo?

A B C D E F G H I J K L M N O P QR S T U V W XYZ Alle

Kircheneintritt/Kirchenaustritt

Kurzinfo

Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?

1. Kircheneintritt:

Die Dienstleistung wird nicht durch die Stadt Rodgau angeboten, sondern durch die jeweilige örtliche Religionsgemeinschaft.

2. Kirchenaustritt:

Wann?

Wie?

  • Vor Ort
    • Im Bürgerservice / Hintergasse 15, 63110 Rodgau

Was brauche ich dazu? (Unterlagen)

  • Vor Ort
    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass

Kosten?

  • 30 €

Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.

Leistungsbeschreibung

Ein Kirchenaustritt muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen.

Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.

An wen muss ich mich wenden?

Den Kirchenaustritt erklären Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.

Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.