Familienbuch
Kurzinfo
Die Dienstleistung wird nicht mehr durch die Stadt Rodgau angeboten, da mit Inkrafttreten der Personenstandsnovelle 2009 die Anlegung und Fortführung von Familienbüchern entfallen ist.
Alte Familienbücher wurden in die Heiratsstandesämter abgegeben. Hier können auf Nachfrage beglaubigte Abschriften erteilt werden.
Nähere Informationen finden Sie unten.
Leistungsbeschreibung
Das Familienbuch ist vielfach mit dem Stammbuch der Familie verwechselt worden, das lediglich eine in privater Hand befindliche Sammlung von Urkunden (Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Sterbeurkunden) enthält. Darüber hinaus ist es mangels Bekanntheit nur wenig genutzt worden.
Mit Inkrafttreten der Personenstandsnovelle am 01. 01. 2009 ist die Anlegung und Fortführung von Familienbüchern entfallen. Stattdessen werden jetzt die Eheeinträge in den Eheregistern von den Heiratsstandesämtern fortgeführt. Nach dort sind auch die alten Familienbücher abgegeben worden. Aus den als Heiratseinträgen fortzuführenden Familienbüchern können beglaubigte Abschriften erteilt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Beglaubigte Abschriften aus dem als Heiratseintrag fortzuführenden Familienbuch erteilt das Heiratsstandesamt.
Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.