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Erweiterte Melderegisterauskunft

Kurzinfo

Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?

Wann?

  • Jederzeit per PDF
  • Abholung des Formulars auch während der Öffnungszeiten möglich (kein Termin erforderlich)

Wie?

oder

    • per Post senden an Stadt Rodgau, Hintergasse 15

Was brauche ich dazu? (Unterlagen)

  • PDF-Formular
    • Antragsformular
    • Nachweis des berechtigten oder rechtlichen Interesses
    • Nachweis über die entrichtete Gebühr
  • Vor Ort
    • Antragsformular
    • Nachweis des berechtigten oder rechtlichen Interesses

Kosten?

  • 10 €

Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.

Volltext

Um eine erweiterte Auskunft über einzelne bestimmte Personen zu erhalten müssen Sie ein berechtigtes Interesse daran glaubhaft machen.

Sie erhalten Auskunft über Familienname, Vorname, Doktorgrad, derzeitige Anschriften und, soweit die Person verstorben ist, den Hinweis darauf.

Zusätzlich erhalten Sie Auskunft über frühere Namen, das Geburtsdatum und den Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat, den Familienstand, beschränkt, auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht, derzeitige Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Einzugs- und Auszugsdatum, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners, Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat.

Die Meldebehörde informiert die betroffene Person mit Angabe Ihres Namens als Abfragender unverzüglich über die Erteilung der erweiterten Melderegisterauskunft. Dies können Sie verhindern, wenn Sie hier gegenüber der Meldebehörde ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, das die betroffene Person nicht zu unterrichten ist. Als besonderer Grund gilt die Geltendmachung von Rechtsansprüchen

Voraussetzungen

  • Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Auskunftserteilung glaubhaft machen können. Der Begriff des berechtigten Interesses umfasst hier jedes als schutzwürdig anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art.
  • Die gesuchte Person wird durch Ihre Angaben eindeutig identifiziert.
  • Es ist keine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen und es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass der gesuchte(n) Person(en) oder einer anderen Person durch die Auskunftserteilung eine Gefahr für schutzwürdige Interessen entstehen können.

Ansprechpunkt

Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

Zuständige Stelle

Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

Erforderliche Unterlagen

  • ggf. Nachweis des berechtigten Interesses

Kosten

Die Gebühren richten sich nach den s. Ziffern 4222 - 424 des Verwaltungskostenverzeichnisses zur Verwaltungskostenordnung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport (HMdIS)

Frist

Gegebenfalls sind Speicher- bzw. Löschfristen zu beachten.

Formulare

In der Regel ist ein formloser Antrag nötig.

Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.