Seiteninhalt
Inhalt

Was erledige ich wo?

A B C D E F G H I J K L M N O P QR S T U V W XYZ Alle

Ermäßigung der KiTa-Kosten beantragen

Kurzinfo

Die Dienstleistung wird nicht durch die Stadt Rodgau angeboten, sondern durch den Kreis Offenbach: Fachdienst Jugend und Familie - Kindertagesstätten und Fördermittelabrechnung 

  • In Rodgau werden für die Betreuung von Kindern über 3 Jahren (Ü3) in Kindertagesstätten keine Betreuungsgebühren erhoben. 
  • Eine Ermäßigung der Betreuungsgebühren ist jedoch für Kinder bis zu 3 Jahren (U3) möglich, wenn die unten genannten Bedingungen erfüllt sind.

Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.

Leistungsbeschreibung

Für den Besuch Ihres Kindes in der KiTa müssen Sie möglicherweise Geld bezahlen. Die Höhe der finanziellen Belastung wird entsprechend Ihres Einkommens berechnet. Die Belastung darf nur im Rahmen der sogenannten „zumutbaren Belastung“ erfolgen.

Wenn sich Ihr Einkommen deutlich verringert, können Sie eine Ermäßigung oder Befreiung von Ihrer finanziellen Belastung beantragen.

Auf Antrag können die Kosten ermäßigt, erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden.

Teaser

Sie können die KiTa-Kosten für Ihr Kind nicht mehr bezahlen? Prüfen Sie, ob für Sie eine Ermäßigung der KiTa-Kosten in Frage kommt.

Voraussetzungen

  • Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
  • Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.

Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.