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Betriebskommission

Kurzinfo

Hierbei handelt es sich nicht um eine Dienstleistung, sondern um die Erläuterung.

Der Magistrat der Stadt Rodgau beruft gemäß § 6 des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes eine Betriebskommission für die Stadtwerke Rodgau. Bei diesen handelt es sich um den Eigenbetrieb der Stadt Rodgau im Sinne des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes.

Grundsätzlich überwacht die Betriebskommission die Betriebsleitung der Stadtwerke Rodgau und bereitet die nach dem Hessischen Eigenbetriebsgesetz erforderlichen Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vor.

Der Zuständigkeitsbereich der Rodgauer Betriebskommission wird in den §§ 7, 8 der Rodgauer Eigenbetriebssatzung konkretisiert. Der Fachbereich Recht und Gremien unterstützt die Betriebskommission bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben als Geschäftsstelle.

Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.