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Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalls beantragen

Kurzinfo

Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?

Wann?

Wie?

1.   Vorab Einreichung der Unterlagen per Email an standesamt@rodgau.de oder in Kopie per Post

    • Von einer Ärztin/ einem Arzt ausgefüllter Leichenschauschein mit der Angabe „natürlicher Tod“

2. Anschließend vor Ort

    • Rodgau, Hintergasse 15 mit Terminvereinbarung unter den Telefonnummern 06106 693-1120, 1215, 1289, 1280

Was brauche ich dazu? (Unterlagen)

    • Vor Ort im Original vorzulegen
      • Von einer Ärztin/einem Arzt ausgefüllter Leichenschauschein mit der Angabe „natürlicher Tod“

Kosten?

  • Kostenfrei

Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.

Leistungsbeschreibung

Wenn Ihnen nach der Anzeige eines Sterbefalls aufgrund fehlender Daten oder Nachweise noch keine Sterbeurkunde ausgestellt werden kann, können Sie sich die Anzeige des Todes bescheinigen lassen.

Diese Bescheinigung dient Ihnen als Nachweis, dass Sie Ihrer Anzeigepflicht nachgekommen sind.

Mit der Bescheinigung können Sie die ordnungsgemäße Anzeige des Sterbefalls nachweisen. Die Anzeige ist eine Voraussetzung für die Bestattung der verstorbenen Person.

Voraussetzungen

  • Der Sterbefall muss gegenüber dem Standesamt, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist, von Ihnen angezeigt sein.
  • Die Beurkundung des von Ihnen angezeigten Sterbefalls muss durch das zuständige Standesamt wegen fehlender Daten oder Nachweise zurückgestellt worden sein.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Fristen. 

Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.