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Befreiung von der Hundesteuer beantragen

Kurzinfo

Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?

Wann?

  • Jederzeit online

Wie?

  • Online-Service (Hundeanmeldung mit Möglichkeit der Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung)

Was brauche ich dazu? (Unterlagen)

  • Online-Service
    • Allgemeine Informationen zum Hund (Name, Wurfdatum, Rasse, Fellfarbe, Haltungsbeginn, Unterbringung, Weitere Hunde, Farbfoto, Impfpass, ggf. Kaufvertrag/Übergabevertrag) 
    • Scan oder Bild vom Nachweis über die Befreiung oder Ermäßigung gem. §6 oder §7 der Hundesteuersatzung

Kosten?

  • Der Antrag zur Befreiung oder Ermäßigung der Hundesteuer ist kostenlos.

Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie wegen Ihrer Behinderung auf einen Hund angewiesen sind, sind Sie in der Regel von der Hundesteuer befreit. Allerdings sind die Voraussetzungen in jeder Gemeinde unterschiedlich. Eine Befreiung oder Ermäßigung ist häufig davon abhängig, ob der behinderte Mensch auf die Begleitung eines Hundes angewiesen ist, weil er beispielsweise blind oder taub ist.

In den meisten hessischen Gemeinden wird zurzeit – entsprechend der Mustersatzungen des Hessischen Städtetags und des Hessischen Städte- und Gemeindebundes – eine Steuerbefreiung gewährt. Diese gilt für Blindenführhunde sowie für "Hunde, die ausgebildet sind, ausschließlich zum Schutze und der Therapie von Personen im Sinne des Schwerbehindertenrechts zu dienen", zum Teil aber auch nur für Blindenführhunde.

An wen muss ich mich wenden?

die Stadt-/Gemeindeverwaltung des Wohnsitzes, an dem der Hund gehalten wird

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Kopie des Schwerbehindertenausweises
  • bei gewerblicher Hundehaltung, zusätzlich: Handelsregisterauszug des Betriebes

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten beziehungsweise Gebühren an.

Rechtsgrundlage

Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung der Gemeinde

Bemerkungen

siehe auch

Verfahrensablauf

Der Antrag kann schriftlich oder mündlich gestellt werden. Wenn vorhanden, können entsprechende Antragsformulare verwendet werden.

Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.