Befreiung von den KiTa-Kosten beantragen
Kurzinfo
Die Dienstleistung wird nicht durch die Stadt Rodgau angeboten, sondern durch den Kreis Offenbach Fachdienst Jugend und Familie - Kindertagesstätten und Fördermittelabrechnung
- In Rodgau werden für die Betreuung von Kindern über 3 Jahren (Ü3) in Kindertagesstätten keine Betreuungsgebühren erhoben.
- Eine Befreiung der Betreuungsgebühren ist jedoch für Kinder bis zu 3 Jahren (U3) möglich, wenn die unten genannten Bedingungen erfüllt sind.
Unabhängig vom Alter und der Befreiung von den Kita-Kosten kann eine Befreiung von den Kosten für das Mittagessen, wenn die Bedingungen vorliegen, über den Kreis Offenbach (Bildung und Teilhabe) bzw. die Pro Arbeit des Kreises Offenbach – (AöR) beantragt werden.
Nähere Informationen zur Befreiung von den Kosten
- für die Betreuung
- für das Mittagessen
Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.
Volltext
Für den Besuch Ihres Kindes in der KiTa müssen Sie möglicherweise Geld bezahlen. Die Höhe der finanziellen Belastung wird entsprechend Ihres Einkommens berechnet. Die Belastung darf nur im Rahmen der sogenannten »zumutbaren Belastung« erfolgen.
Wenn sich Ihr Einkommen deutlich verringert, können Sie eine Ermäßigung oder Befreiung von Ihrer finanziellen Belastung beantragen.
Auf Antrag können die Kosten ermäßigt, erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden.
Teaser
Sie können die KiTa-Kosten für Ihr Kind nicht mehr bezahlen? Prüfen Sie, ob für Sie eine Befreiung von den KiTa-Kosten in Frage kommt.
Voraussetzungen
- Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
- Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.
Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.