Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Gemeinnützige Einrichtung und sozialer Dienst
Kurzinfo
Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?
Wann?
- Vor Ort nach Terminvereinbarung innerhalb der allgemeinen telefonischen Erreichbarkeit der Stadtverwaltung
Wie?
- Vor Ort nach erfolgter telefonischer Terminvereinbarung
- ADRESSE: Hans-Böckler-Straße 1, 63110 Rodgau
Was brauche ich dazu? (Unterlagen)
- Fahrzeugschein
Kosten?
- Zwischen 10,20 € und 767 €
Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.
Volltext
Als Gewerbetreibende/r oder freiberuflich Tätige/r können Sie im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung zum Parken erhalten.. Dadurch können Sie beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigt werden. Die Ausnahmegenehmigung gilt in der Regel nur für Einzeltätigkeiten Ihres Gewerbebetriebs beziehungsweise Ihrer freiberuflichen Arbeit.
Einen Anspruch auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung haben Sie nicht.
Verfahrensablauf
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.
Die Behörde prüft dann Ihren Antrag und erteilt dann gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.
Voraussetzungen
- für bestimmte Tätigkeiten sind keine freien Parkmöglichkeiten in der Nähe des Arbeitsortes verfügbar
- wegen der Art und Dringlichkeit der Arbeit ist ein längerer Weg oder ein häufiges Pendeln zwischen Fahrzeug und Arbeitsstelle nicht zumutbar
- die örtlichen Gegebenheiten müssen beachtet werden
- das öffentliche Interesse muss bewahrt bleiben
Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.