Geflüchtete aus der Ukraine in Rodgau
Hier finden Geflüchtete aus der Ukraine oder Unterstützer von Geflüchteten spezifische Informationen für den Aufenthalt in Rodgau.
Allgemeine Infos zur Einreise und Aufenthaltsfragen erhalten Sie vom Bundesministerium für Inneres und für Heimat.
Anmeldeverfahren
Schritt 1
Meldung im Rathaus Rodgau/ Einwohnermeldeamt
Menschen aus der Ukraine, die vor dem Krieg geflohen sind und hier in Rodgau unterkommen, sind gebeten, sich schnellstmöglich mit einer Adresse im Bürgerservice anzumelden. Damit ist der Aufenthaltsort festgestellt, um im zweiten Schritt einen Aufenthaltstitel zu erhalten.
Bitte melden Sie sich bei der Durchwahl 06106 – 693 0 oder, wenn die Telefonleitungen besetzt sind, per Mail an buergerservice@rodgau.de. Bitte geben Sie im Betreff "Menschen aus der Ukraine anmelden" an.
Folgende Unterlagen zur Anmeldung mitbringen:
- biometrischer Pass
- Wohnungsgeberbestätigung (kann nachgereicht oder vom Wohnungsgeber im Termin ausgefüllt werden)
- Urkunden oder Nachweise zur Identität (z.B. Geburtsurkunde, Identitätskarten urkainisch, Heiratsurkunden) soweit vorhanden
Schritt 2
Meldung bei der Ausländerbehörde des Kreises Offenbach
Die Terminvergabe erfolgt per Mail. Bitte melden Sie sich unter ukraine@kreis-offenbach.de. Bei der Ausländerbehörde des Kreises Offenbach erhalten Sie einen Aufenthaltstitel, der Grundlage für weiterer Schritte ist. Im Termin werden weitere Informationen zum Aufenthaltstitel erklärt.
Adresse und Kontaktdaten:
Kreishaus des Kreises Offenbach
Fachdienst Ausländerangelegenheiten
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach
Bushaltestelle "Dietzenbach Mitte Bahnhof" von Rodgau zu erreichen mit dem Bus OF 99
E-Mail: ukraine@kreis-offenbach.de
Beantragung von Passersatzpapieren/ Pass verloren
Wenden Sie sich hierzu bitte an die Ausländerbehörde im Kreis Offenbach.
Antragstellung zu finanziellen Leistungen
Wie erhalte ich Sozialleistungen?
Seit dem 01.06.2022 ist nicht mehr das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) die Grundlage für den Erhalt von sozialen Leistungen, sondern das SGB II (Arbeitslosengeld II). Nun sind Anträge nicht mehr beim Sozialamt zu stellen (vor dem 31.05.2022), sondern beim Jobcenter.
Adresse und Kontakt:
Pro Arbeit – Kreis Offenbach – (AöR)
Kommunales Jobcenter
Max-Planck-Straße 1-3
63303 Dreieich
https://www.proarbeit-kreis-of.de/
Wie erhalte ich Leistungen zum Lebensunterhalt vom Jobcenter?
Voraussetzungen:
- Registrierung im Ausländerzentralregister (Schritt 2 der Anmeldung) und
- Vorlage einer aufgrund der Registrierung ausgestellten Fiktionsbescheinigung
ODER
- Ein Aufenthaltstitels nach § 24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz
Antragsstellung
Alle Anträge können vorab gestellt werden – auch online.
Hier gelangen Sie zum Online-Antrag (Webseite auf Deutsch und Englisch):
Folgende Unterlagen sind hierfür erforderlich (entweder in Papierform oder als PDF Dokument zum Hochladen):
- Vereinfachter Antrag auf Grundsicherung für Leistungen nach dem SGB II
- Nachweis über die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 (1) Aufenthaltsgesetz (AufenthG) bzw. Vorlage einer entsprechende Fiktionsbescheinigung nach § 81 AufenthG
- Kopien aller Aufenthaltstitel / Fiktionsbescheinigungen
- Kopien aller Pässe
- Kopie (Unter-) Mietvertrag (sofern vorhanden)
- Ausgefülltes Formular zur Ausübung des Krankenkassenwahlrechts (bei welcher Krankenkasse möchten Sie als Betreuungsfall gemeldet werden)
Durch das SGB II können Sie folgende Leistungen beantragen:
- Kindergeld (Familienkasse)
- Elterngeld (Elterngeldstelle der Verwaltung)
- Erstausstattung bei Auszug in die eigene Wohnung sowie für Neugeborene (Jobcenter)
- Umzugs- und Renovierungskosten (Jobcenter)
Informationen und Anträge zum Kindergeld:
Wenn Sie Kinder unter 18 Jahren haben, können und sollten Sie einen Antrag auf Kindergeld stellen. Den ausgefüllten Antrag reichen Sie bitte bei der Familienkasse ein und informieren die Pro Arbeit – Kreis Offenbach – (AöR) darüber.
Alle Informationen und Anträge finden Sie hier (auf Deutsch und Ukrainisch).
Sonderfall:
Alle Personen, die vor dem 01.07.1956 geboren sind, können Leistungen nach SGB XII beantragen. Sie erhalten weiterhin finanzielle Unterstützung durch das Sozialamt.
Weitere wichtige Informationen
Integrationskurse:
Durch die Anmeldung zum SGB II beim Jobcenter/ der Pro Arbeit – Kreis Offenbach – (AöR) können Sie verpflichtet werden, einen Integrationskurs zu besuchen.
Wohnen:
Durch den Erhalt von SGB II können Sie sich selbst eine Wohnung suchen. Eine Vermittlung durch die Stadt oder den Kreis findet nicht mehr statt. Die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines (bei dem Sozialamt) ist aufgrund des derzeit befristeten Aufenthaltsstatus nicht möglich.
Krankenversicherung:
Wenn Sie noch keine Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse haben, können Sie Ihre Krankenkasse frei wählen.
Berufsanerkennung und Arbeitssuche
Fragen zur Aufnahme einer Arbeit können beim Termin in der Ausländerbehörde besprochen werden. Mit einem Aufenthaltstitel kann anschließend eine Arbeitsstelle gesucht und aufgenommen werden.
Informationen zur Berufsanerkennung erhalten Sie beim IQ Netzwerk Hessen.
Einschulung von Kindern
Mit einem Aufenthaltstitel des Ausländeramtes des Kreises Offenbach können Kinder eine Schule besuchen. Hierzu wird an weiteren Informationen aktuell gearbeitet. Bis dahin können sich Geflüchtete an das staatliche Schulamt Offenbach wenden.
Jobs und Arbeitsangebote
Arbeitssuche
Sollten Sie arbeiten wollen, sprechen Sie das bitte bei Ihrem Termin bei der Ausländerbehörde an. Mit dem Aufenthaltstitel können Sie anschließend eine Arbeitsstelle suchen.
Hier finden Sie Arbeitsangebote
Agentur für Arbeit
Kontakt in Rodgau: Frau Hanusch
Telefon: 069 82997-103
Email:Offenbach.111-Eingangszone@arbeitsagentur.de
Informationen auf russisch und ukrainisch:
Telefon: 0911-178-7915.
Jobs-Angebotsplattform digital
Auf der Online-Plattform werden Jobs für Geflüchtete aus der Ukraine angeboten. Auch Rodgauer Firmen und Firmen aus der Region haben hier bereits Jobs eingestellt.
Sprachkurse
Die Volkshochschule Rodgau bietet Anfängerkurse Deutsch an und berät gerne für weitere Sprachangebote im Kreis Offenbach. Kontakt unter 06106 693-1225 oder -1231 oder unter vhs@rodgau.de
Sprachmittler:innen
Die Integrationslots:innen Rodgau stehen zur Seite, wenn eine Übersetzung gebraucht wird – für Behördengänge oder Begleitungen im Alltag. Hier sind ehrenamtliche Menschen aktiv, die auch auf Russisch unterstützen und übersetzen können.
Interessierte können sich hier telefonisch, per WhatsApp oder auf Signal melden: 0151 58 36 13 82