Seiteninhalt
Inhalt
31.01.2023

Jugendschöffen gesucht

Im ersten Halbjahr dieses Jahres sind bundesweit die Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 vorzuschlagen. Gesucht werden in Rodgau Personen, die an den Amtsgerichten Offenbach, Langen und Seligenstadt als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Jugendschöffen werden vom Jugendhilfeausschuss des Kreises vorgeschlagen. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden des Kreises Offenbach wohnen und am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sind. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen müssen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Neben diesen formalen Kriterien sollen die Bewerber aber vor allem bestimmte Grundfähigkeiten mitbringen, die notwendig dazu gehören, wenn man über andere Menschen qualifiziert urteilen soll. Das verantwortungsvolle Amt eines Jugendschöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung. Schöffen sollten Menschenkenntnis und Lebenserfahrung besitzen, sie müssen Objektivität und Unvoreingenommenheit bewahren können und sie brauchen ein großes Verantwortungsbewusstsein. Erwartet wird auch Kommunikations- und Dialogfähigkeit. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Schöffen erhalten für ihre Tätigkeit keine Vergütung sondern lediglich eine Entschädigung für Verdienstausfall sowie Fahrtkostenerstattung und ggf. einen Verpflegungszuschuss. Interessentinnen und Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen bewerben sich bis zum 28. Februar 2023 beim Magistrat der Stadt Rodgau, Fachbereich Recht und Gremien, Hintergasse 15, 63110 Rodgau, E-Mail: gremien@rodgau.de. Die Bewerbungsformulare sind unter www.rodgau.de/Jugendschöffenwahl-2023 abrufbar.