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17.01.2023

Förderung: Rückbau von Schottergärten und versiegelter Flächen

Letztmalig können in diesem Jahr Anträge zur Förderrichtlinie „Rückbau von Schottergärten“ bei der Stadt Rodgau eingereicht werden. Die Fördermaßnahme läuft in diesem Jahr aus. Umgewandelt werden können neben Schottergärten auch Pflaster und Aspahlt in Verbindung mit einer insektenfreundlichen, einheimischen Bepflanzung der Fläche. Die Stadt Rodgau stellt dazu erneut insgesamt 30 000 Euro zur Verfügung. Jede Maßnahme kann mit maximal 1 500 Euro gefördert werden. Dringend zu beachten ist der Antragsschluss zum 31. März. Die schriftliche Bewilligung der Anträge erfolgt bis zum 30. April. Danach darf mit den Bauarbeiten begonnen werden. Ab 10 m2 versiegelter Fläche kann die Förderrichtlinie zum „Rückbau von Schottergärten“ in Anspruch genommen werden. Grund für die Förderung sind die Herausforderungen der Klimaerwärmung, der Verlust an Artenvielfalt und die Grundwasserveränderungen sowie deren Folgen. Die negativen Auswirkungen werden zukünftig ohne ein aktives Handeln noch zunehmen. Umso wichtiger ist, dass sowohl im Großen als auch im Kleinen gegengesteuert wird. Neben der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben kann jede einzelne Person darüber hinaus auch freiwillig das eigene Umfeld „um“gestalten durch Begrünung von Balkonen, Dächern und Fassaden oder durch die Entsiegelung von Flächen. In diesem Sinne ist jede betroffene Person dazu eingeladen, das eigene Grundstück auf Möglichkeiten der Wiederbelebung durch Entsiegelung, Einbringung von Mutterboden und Bestückung mit bienen- bzw. insektenfreundlichen Pflanzen zu überprüfen. Interessierte, die Fragen zum Förderprojekt haben, können sich gerne an die Mitarbeitenden des zuständigen städtischen Fachdienstes unter der Rufnummer 693-1350 wenden. Die Förderrichtlinie als herunterladbares PDF mit allen wissenswerten Details ist auf der Homepage der Stadt Rodgau durch Eingabe der Stichworte „Förderrichtlinie Schottergärten“ in die Suche zu finden.