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08.03.2022

Betroffene Kommunen wenden sich erneut gegen den Probebetrieb und die Einführung des Segmented Approach - Gemeinsame Resolution soll beschlossen werden

Die bei Ostbetrieb und bei Westbetrieb betroffenen Städte haben einen Schulterschluss gegen den so genannten erweiterten Probebetrieb für einen Segmented Approach herbeigeführt. Mit einer gemeinsam erarbeiteten Resolution, mit der sich nun die Stadt- und Gemeindeparlamente befassen sollen, verlangen sie den Abbruch des Probebetriebs und wenden sich gegen die Überführung dieser großflächigen Verteilung des Fluglärms in den Regelbetrieb. Nach einem knapp einjährigen Probebetrieb des Segmented Approach hat die Frankfurter Fluglärmkommission (FLK) in ihrer letzten Sitzung am 16. Februar 2022 eine Erweiterung und Verlängerung des gekurvten Anflugverfahrens beschlossen. Diese Entscheidung stößt bei den betroffenen Gebietskörperschaften, die gegen den Beschluss der FLK gestimmt haben, auf großes Unverständnis. Denn bereits in der ersten Phase des Probebtriebs hat sich gezeigt, dass vor allem in den Nachtstunden etwa in Rüsselsheim-Bauschheim (12,7 dB(A)), Heusenstamm (4,0 dB(A)) und Neu-Isenburg Gravenbruch (1,6 dB(A)) deutliche Lärmerhöhungen registriert wurden. Die FLK gibt als Ziel eine spürbare Entlastung unterhalb der Anfluglinien des Parallelbahnensystems vor. Davon kann aber keine Rede sein. Der Dauerschallpegel sank beispielsweise in Offenbach lediglich um maximal 0,4 dB(A). Zudem zeigte sich während des Probebetriebs, dass bei normaler Verkehrsstärke das gekurvte Anflugverfahren vermutlich kaum noch geflogen werden kann. Selbst im von Corona stark beeinflussten Sommer 2021 sank der prozentuale Anteil des Segmented Approach unterhalb von 2,5 % und blieb auch bis zum Ende des Jahres unterhalb dieser Grenze. Warum also jetzt der Probebetrieb bis zum Ende dieses Jahres verlängert wurde, ist für die Mandatsträger der betroffenen Städte völlig unverständlich. Sämtliche Landungen in den Nachtstunden von 22.00 bis 5.00 Uhr sollen allein über den Segmented Approach abgewickelt werden, auch die Anflüge aus dem Norden. Wie das nach den bisherigen Eindrücken funktionieren soll, bleibt ein Geheimnis der Deutschen Flugsicherung und der FLK. Sollte es trotzdem gelingen, dann stehen vielen Anwohnerinnern und Anwohnern, die keinen Anspruch auf Schallschutzfenster hatten, laute Nächte bevor. Denn die Betroffenheiten machen sich jetzt schon bemerkbar, wenn Maschinen der Klasse „Heavy“ anfliegen und die Fenster mangels Belüftungseinrichtung nicht geschlossen gehalten werden können. Krank machendes, nächtliches Aufwachen ist die Folge. Nach Berechnungen des Umwelt- und Nachbarschaftshauses würde sich bei 90 % Segmented Approach in der Nacht zum Beispiel das „Kontrollgebiet“ mit einem nächtlichen Dauerschallpegel von 43 dB(A) – ein von der Weltgesundheitsorganisation WHO für bedenklich gehaltener Lärmpegel - bis auf den Neu-Isenburger Stadtteil Gravenbruch und auch auf weite Teile von Heusenstamm und Obertshausen ausdehnen. Dies kann so nicht hingenommen werden. Deshalb sind die beteiligten Kommunen weiterhin entschieden gegen diese Lärm verteilende Maßnahme. Um dem weiteren Probebetrieb und einer geplanten dauerhaften Einführung des Segmented Approach entgegenzutreten, haben sie eine gemeinsame Resolution ausgearbeitet und werden diese jetzt in die städtischen Gremien einspielen. Nun sollen alle rechtlichen Möglichkeiten geprüft werden. Bürgermeister Herbert Hunkel meint dazu: „Gravenbruch wird ohnehin schon stark vom Verkehrslärm in Mitleidenschaft gezogen. Zusätzlichen Lärm „von oben“ können wir nicht hinnehmen. Bei einem Anteil von 90 % Segmented Approach würde sich das Nachtschutzgebiet auf den Norden des Neu-Isenburger Stadtteils ausdehnen. Die Zahl der Hochbetroffenen würde deutlich ansteigen. Unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger erwarten von uns, dass wir entsprechend handeln. Eine Verlegung der Lärmmessstation haben wir bereits gefordert. Wir werden nichts unversucht lassen, den Segmented Approach zu verhindern.“ Bürgermeister Steffen Ball aus Heusenstamm, der auch die Interessen der Kommunen Obertshausen, Rodgau, Hainburg und Seligenstadt in der Fluglärmkommission vertritt, betont: „Inklusive der Stadt Heusenstamm vertreten wir als vom Ost- und Westbetrieb betroffenen Städte und Gemeinden mehr als 200.000 Bürgerinnen und Bürger mitten im Herzen der Rhein-Main-Region. Nach rund einem Jahr Probebetrieb müssen wir konstatieren, dass die vom Segmented Approach neubetroffenen Kommunen erheblich unter der Lärmzunahme leiden, wohingegen geringe Lärmentlastungen bei Hochbetroffenen von der Bevölkerung kaum wahrgenommen werden. Der Segmented Approach dient also keinesfalls zur Entspannung oder zum Ausgleich der Lärmbelastung. Wir können und werden das so nicht hinnehmen.“ Und Heusenstamms Stadtverordnetenvorsteher Peter Jakoby ergänzt: „Seit Jahren haben sich unsere Forderungen nicht geändert. Wir brauchen echte Lärm- und Schutzmaßnahmen für unsere Bürgerinnen und Bürger und nicht nur eine Verteilung des Lärms in der Region. Dazu gehört nach wie vor die Einbeziehung der Gesamtlärmsituation (besonders die Bundesautobahn 3), der Schutz in die zugesagte Wohnruhe und die Reduzierung des Lärms an der Quelle.“ Oberbürgermeister Bausch führt aus: „Rüsselsheim muss leiser werden und nicht lauter“. Auch die Stadt Obertshausen weiß von weiteren Lärmquellen wie der Autobahn 3 oder der Bundesstraße 448 ein Lied zu singen und wird durch die Ausdehnung des Probebetriebs stärker beeinträchtigt. „Unter den betroffenen Kommunen zeigen wir mit der Resolution den Schulterschluss und werden gemeinsam mit allen Mitteln, uns gegen die mögliche dauerhafte Einführung des Segmented Approach wehren“, sagt Obertshausens Bürgermeister Manuel Friedrich.

Gemeinsame Pressemitteilung der betroffenen Kommunen

Stadt Neu-Isenburg

Stadt Heusenstamm

Stadt Rüsselsheim

Stadt Obertshausen

Stadt Rödermark

Stadt Dietzenbach

Stadt Seligenstadt

Stadt Rodgau

Stadt Egelsbach

Stadt Babenhausen

Gemeinde Erzhausen

Gemeinde Hainburg

Gemeinde Mainhausen

Gemeinde Schaafheim

Ortsgemeinde Nackenheim

Verbandsgemeinde Bodenheim