Bauaktenarchiv
Kurzinfo
Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?
Wann?
- Jederzeit per E-Mail, schriftlich, telefonisch oder vor Ort zu den Öffnungszeiten nach Terminvergabe.
Wie?
- Per E-Mail am besten mittels formloser Anzeige an bau@rodgau.de
- Schriftlich an Stadt Rodgau, Fachbereich Bauberatung und Stadtplanung
- Telefonisch bei Tel. 693-1616
- Vor Ort
- Rathaus Hintergasse 15, Fachdienst Stadtplanung, Fachbereich Stadtplanung und Bauberatung
- Rathaus Hintergasse 15, Fachdienst Stadtplanung, Fachbereich Stadtplanung und Bauberatung
Kosten?
- Variabel, je nach Auskunftsumfang.
Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.
Leistungsbeschreibung
Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind.
An wen muss ich mich wenden?
Die Bauaufsichtsbehörden (Landkreis / Kreisfreie Stadt / Sonderstatusstadt) führen in der Regel ein Bauaktenarchiv. Fragen Sie bei Ihrem Bauamt nach.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Eine Akteneinsicht wird ermöglicht, wenn die Berechtigung durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis glaubhaft gemacht wird, z. B. in Form eines aktuellen Grundbuchauszuges, eines Kaufvertrages, eines Erbscheines oder eines Grundsteuerbescheides.
Bei der Einsichtnahme durch Dritte ist zusätzlich eine Einverständniserklärung des Eigentümers oder des Verfügungsberechtigten vorzulegen
Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.