Passangelegenheiten
Befreiung von der Ausweispflicht
Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,
- für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
- die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
- die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde zu erfragen.
Kinderreisepass
Der Kinderreisepass ist ein Reisedokument für Kinder unter 12 Jahren
Der Kinderreisepass wird von den meisten Staaten weltweit anerkannt. Seit dem 1. Januar 2021 beantragte Kinderreisepässe werden mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre eingetragene Gültigkeit.
Kinderreisepässe können innerhalb des Gültigkeitszeitraums verlängert werden, jedoch maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis oder einen Reisepass.
Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- alter Kinderreisepass oder andere nicht mehr gültige Ausweisdokumente (sofern vorhanden) oder Geburtsurkunde des Kindes
o aktuelles biometrisches Lichtbild des Kindes
o gegebenenfalls weitere Nachweise wie zum Beispiel Personenstandsurkunden und/oder Staatsangehörigkeitsurkunden
o wenn beide sorgeberechtigte Elternteile den Antrag stellen: Personalausweise oder Reisepässe der Eltern und bei unverheirateten Eltern zusätzlich Sorgerechtserklärung oder
Sorgerechtsbeschluss
o wenn sorgeberechtigte Elternteile, die zusammenleben, den Antrag nicht gemeinsam stellen: zusätzlich
o schriftliche Einverständniserklärung des anderen Elternteils, soweit dieser nicht aus tatsächlichen Gründen verhindert ist, die Einverständniserklärung abzugeben
o gegebenenfalls Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des anderen Elternteils
o wenn sorgeberechtigte Eltern nicht nur vorübergehend getrennt leben, darf allein der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, den Pass
beantragen, soweit davon auszugehen ist, dass der andere Elternteil mit dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes einverstanden ist
o bei einer oder einem Sorgeberechtigten mit alleinigem Sorgerecht
o gegebenenfalls zusätzlich Sorgerechtserklärung oder, wenn keine vorhanden ist, eine schriftliche Erklärung über das alleinige Sorgerecht
o gegebenenfalls rechtskräftiges Scheidungsurteil mit Sorgerechtsbeschluss oder nachträglicher Beschluss des Familiengerichts über das alleinige Sorgerecht oder vorläufiger
Sorgerechtsbeschluss des Amtsgerichts (wenn beide Eltern im Inland leben)
o bei Vormundschaft: zusätzlich Urkunde über die Bestellung zum Vormund
Die Gebühr für die Beantragung eines Kinderreisepasses beträgt EUR 13,00.
Die Verlängerung oder Aktualisierung des Kinderreisepasses kostet EUR 6,00.
Die Gebühr verdoppelt sich, wenn:
- die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
- die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde beantragt wird.
- § 1 Absatz 2 Nummer 2 Passgesetz (PassG)
- § 5 Absatz 2 und 4 Satz 2 und 3 Passgesetz (PassG)
- § 6 Passgesetz (PassG)
- § 15 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe f, Nummer 2 und Absatz 2 Passverordnung (PassV)
Der Kinderreisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip).
Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis oder einen elektronischen Reisepass.
Wenn Sie ein mehrere Jahre gültiges Dokument für Ihr Kind, das noch nicht 12 Jahre alt ist, beantragen wollen, können Sie anstelle eines Kinderreisepasses einen Personalausweis oder einen Reisepass beantragen. Mit einem Personalausweis kann Ihr Kind innerhalb der EU problemlos grenzüberschreitend reisen. Personalausweise für Kinder sind maximal sechs Jahre gültig. Für bestimmte Reiseziele, zum Beispiel die USA oder Kanada, ist die visumfreie touristische Einreise lediglich mit einem regulären Reisepass möglich. Soll Ihr Kind einen Kinderreisepass für die Reise nutzen, wäre für dieses Reisezielland - zusätzlich zum Kinderreisepass - ein Visum erforderlich. Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.
Personalausweis - Adresse ändern
Ihr Personalausweis weist Ihre Adresse aus. Im Falle eines Umzugs, müssen Sie die Änderung der Anschrift der zuständigen Stelle mitteilen.
Die zuständige Stelle bringt einen Aufkleber auf Ihrem Personalausweis auf und ändert die im Chip gespeicherte Adresse.
Personalausweis beantragen
Infos zur allgemeinen Beantragung finden Sie unter
Speziellere Fälle sind unter den jeweiligen Begriffen auffindbar:
- Personalausweis, vorläufiger
- Erstmalig einen Personalausweis beantragen
- Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige
- Personalausweis Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
- Personalausweis Ausstellung neu wegen Diebstahl
- Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat
- Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung
- Personalausweis Ausstellung neu wegen sonstiger Namensänderung
Personalausweis, vorläufiger
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass einen Personalausweis sofort benötigen.
- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Lichtbild(nach der Fotomustertafel)
Es fallen Gebühren von 10,00 Euro an.
Personalausweis: Verlustanzeige
Ist Ihr Personalausweis unauffindbar oder Ihnen verloren gegangen, müssen Sie den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Personalausweises gegenüber der Personalausweisbehörde anzeigen.
Sie können gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.
Reisepass beantragen
In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen ReisepassDen Reisepass müssen Sie persönlich beim Bürgeramt (Passbehörde der Gemeinde) beantragen. Örtlich zuständig ist die Passbehörde der Gemeinde, in deren Bezirk Sie für Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen für Ihre Hauptwohnung, gemeldet sind. Sie können den Reisepass auch bei einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde beantragen, wenn von Ihnen hierfür ein wichtiger Grund dargelegt wird. Die Gebühr für die Ausstellung des Reisepasses verdoppelt sich in diesem Fall.
Der Reisepass kann bereits für Kinder ab 0 Jahren ausgestellt werden. Wenn Sie Reisen ins EU-Ausland mit Ihrem Kind planen, sollten Sie statt eines Kinderreisepasses einen normalen biometrischen Reisepass beantragen, da der Kinderreisepass oder Personalausweis in einigen Reiseländern wie beispielsweise in den USA nicht anerkannt wird.
Für die Beantragung des Reisepasses benötigen Sie folgende Unterlagen:
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einen gültigen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass),
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ein aktuelles Foto im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Lichtbild),
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ggf. Ihren bisherigen Reisepass,
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ggf. Ihre Geburtsurkunde,
-
bei der Antragstellung für ein Kind: Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten, ggf. die Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten, den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.
Bei der Erstausstellung oder bei Zuzug in eine Gemeinde können ggf. weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der zuständigen Stelle.
Reisepass
Wenn Sie unter 24 Jahre alt sind, beträgt die Gebühr
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für einen Reisepass EUR 37,50,
-
für einen Reisepass im Expressverfahren EUR 69,50.
Ab dem 24. Lebensjahr beträgt die Gebühr
-
für einen Reisepass EUR 60,00,
-
für einen Reisepass im Expressverfahren EUR 92,00
Der Reisepass umfasst 32 Seiten. Sie können auch einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. In diesem Fall müssen Sie einen Zuschlag in Höhe von EUR 22,00 zahlen.
Der Zuschlag beträgt EUR 22,00 für einen Reisepass im Expressverfahren.
Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn:
-
die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
-
die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.
Wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Botschaft oder konsularischen Vertretung, z. B. bei Passverlust beantragen, müssen Sie EUR 21,00 Zuschlag bezahlen.
- § 6 Absatz 1 Paßgesetz (PaßG)
- § 1 Passverordnung (PassV)
- § 15 Passverordnung (PassV)
- § 19 Abs. 3 und 4 Paßgesetz (PaßG)
Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann. Falls Sie nicht persönlich anwesend sein können, kann nur ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Identitätsprüfung muss dann bei der Ausgabe des Dokuments erfolgen, sonst wird der vorläufige Reisepass nicht ausgehändigt.
Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip).
In einigen Ländern, zum Beispiel in den USA, wird für eine visumfreie Einreise ein normaler, elektronischer Reisepass benötigt.
Sofern die Einreise in diese Staaten mit einem vorläufigen Reisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.
Zusatzseite Reisepass RodgauReisepass, vorläufiger
Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Reisepass und/oder z.B. der Personalausweis
und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde)
zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
- Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand).
Für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses werden 26,00 Euro an Gebühren erhoben.
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Passgesetzhttp://bundesrecht.juris.de/passv_2007/index.html
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Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes
Vorläufiger Reisepass
Sofern die Ausstellung eines Reisepasses auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor dem erstmaligen Gebrauch möglich ist,kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Entsprechende Nachweise (z. B. Flugticket, Reisebestätigung …) sind bei Beantragung vorzulegen.
Reisepass: Kind mit eintragen
Reisepässe, die vor dem 01.11.2007 ausgestellt wurden und einen Kindereintrag enthalten, behalten ihre Gültigkeit.
Reisepass: Verlustanzeige
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
Reisepass; Ausstellung express (Expresspass)
Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt in der Regel mindestens 2 Wochen. Sofern Sie kurzfristig einen Reisepass benötigen, können Sie einen Expresspass beantragen. Die Besonderheit liegt ausschließlich in der deutlich verkürzten Lieferzeit (in der Regel innerhalb von 3 Werktagen). Der Expresspass ist ein uneingeschränkt gültiges Dokument.
Antragstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahres:
- Express-Reisepass – 32 Seiten: EUR 69,50 (EUR 37,50 + EUR 32,00)
- Express-Reisepass – 48 Seiten: EUR 91,50 (EUR 37,50 + EUR 22,00 + EUR 32,00)
Antragstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahres:
- Express-Reisepass – 32 Seiten: EUR 92,00 (EUR 60,00+ EUR 32,00)
- Express-Reisepass – 48 Seiten: EUR 114,00 (EUR 60,00 + EUR 22,00 + EUR 32,00)
Die Gebühren verdoppeln sich, wenn Sie die Ausstellung bei einer örtlich nicht zuständige Passbehörde beantragen.
- ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Reisepass und/oder z.B. der Personalausweis und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen