Reisepass, vorläufiger
Kurzinfo
Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?
Wann?
- Vor Ort während der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung
Wie?
- Vor Ort
- Im Bürgerservice / Hintergasse 15, 63110 Rodgau
Was brauche ich dazu? (Unterlagen)
- Vor Ort
- Nachweis der Dringlichkeit, z.B. Buchungsbestätigung
- Personalausweis oder gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
- bei Kindern unter 18 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- biometrietaugliches Lichtbild
- Wichtig: Seit 1. Mai 2025 müssen die biometrischen Lichtbilder in digitaler Form erstellt werden
- Mitgebrachte biometrische Lichtbilder in Papierform sind nicht mehr zulässig
- Im Bürgerservice können bei der Beantragung biometrische Lichtbilder direkt für 6 € erstellt werden
- Hinweis zur Passbilderstellung bei Kindern und Babys
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- Das Aufnahmegerät überprüft mittels Software die Erfüllung der biometrischen Voraussetzungen des Bildes
- Es ist wichtig, dass Babys oder Kleinkinder sicher gehalten werden können. Es dürfen aber keine Körperteile von Eltern sichtbar sein.
- Manchmal ist es notwendig, den Vorgang abzubrechen, da Kleinkinder sich bei der automatischen Aufnahme des Fotos unwohl fühlen. Die biometrischen Voraussetzungen können dann nicht erreicht werden und es ist kein Foto möglich. In diesen Fällen wird die Nutzung der Dienstleistung über einen externen Fotoservice.
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- Es ist auch möglich, digitale biometrische Lichtbilder bei durch den Bund lizenzierten privaten Dienstleistern zu erstellen. In diesem Fall muss der Beantragende einen speziellen QR-Code mitbringen, über den die Bilder auf einer sicheren Cloud abrufbar sind
Kosten?
- 26,00 €
- Zusätzlich ggfs. 6 € für digitales, biometrisches Lichtbild
Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.
Volltext
Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.
Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Erforderliche Unterlagen
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Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Reisepass und/oder z.B. der Personalausweis
und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde)
zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
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Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand).
Kosten
26,00€
Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde erfolgt.
Hinweise (Besonderheiten)
Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des »Visa-Waiver-Programms«. Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de.
Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.