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11.01.2022

Investitionsförderung Vereine 2023

Vereine können ihre Anträge auf Investitionsförderung für das Jahr 2023 bis spätestens zum 31. März bei der Stadt einreichen. Antragsberechtigt ist jeder Verein, der im Vereinsförderungsprogramm der Stadt Rodgau aufgenommen ist. Bis zu diesem Datum müssen auch alle zu dem Antrag erforderlichen Unterlagen mit abgegeben sein, wie z.B. die Kostenvoranschläge, Bedarfsnachweis, Finanzierungsplan etc. Die städtische Agentur für Kultur, Sport und Ehrenamt betont, dass der genannte Termin eine Ausschlussfrist ist. Sofern nicht alle Unterlagen vorliegen, kann ein Antrag danach nicht mehr berücksichtigt werden. Potentiellen Antragstellern wird daher empfohlen, Antrag und Unterlagen möglichst frühzeitig vorzulegen, damit Zeit für die Nachreichung eventuell fehlender Daten oder Schriftstücke bleibt. Gerne berät die Agentur bereits im Vorfeld über die Antragstellung. Gemäß Stadtverordnetenbeschluss stehen für das Jahr 2023 insgesamt 300.000 Euro für Investitionsförderung der Vereine zur Verfügung. Rückfragen beantworten von der Agentur Herr Steffen Reichenbach, Tel. 693-1224 oder Herr Martin Winter, Tel. 693-1223, Mail kultur@rodgau.de.