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17.01.2023

Informationen zur Anleinpflicht und der Beseitigung von Hundekot

Die Stadt Rodgau weist auch in diesem Jahr wieder auf die Verordnung über den Leinenzwang für alle Hunde und die Aufsichtspflicht für andere Tiere hin. Die dort geregelte Anleinpflicht gilt während der Setz-, Brut- und Aufzuchtzeit vom 15. Februar bis 15. Juni jeden Jahres außerhalb der bebauten Bereiche in der gesamten Feld- und Flurgemarkung. Sie dient dem Schutz frei lebender Tiere. In besonderem Maße sollen dadurch Jungwild sowie boden- und bodennah brütende Singvögel geschützt werden. Ganzjährig besteht darüber hinaus der Leinenzwang innerhalb der verkehrsberuhigten Bereiche, innerhalb von Plätzen mit der Ansiedlung von Geschäften, innerhalb von Parks, in unmittelbarer Nähe von Kindergärten und -einrichtungen sowie Grundschulen, auf Wegen der S-Bahn-Trasse beidseitig sowie auf den direkten Zuwegen zu den Waldfreizeitanlagen. Zudem wird noch einmal daran erinnert, dass Hundehalter gemäß derzeit gültiger Hundesteuersatzung verpflichtet sind, ihrem Hund eine gültige und sichtbare Hundesteuermarke am Halsband anzubringen. Konkret kann die Verordnung über den Leinenzwang mit graphischen Darstellungen unter www.rodgau.de (Ortsrecht – Öffentliche Sicherheit und Ordnung) eingesehen werden. Rückfragen können per Email an die Ordnungsbehörde ordnungsamt@rodgau.de gerichtet werden. Immer wieder ein leidiges Thema und offensichtlich nicht flächendeckend zu lösen: Eklige Tretminen von Vierbeinern auf Gehwegen, Spielplätzen, Grün- oder landwirtschaftlichen Flächen. Unverständnis bei Nichthundebesitzern und Uneinsichtigkeit bei Hundebesitzern halten sich dabei die Waage. Klar ist, dass der Besitzer die Hinterlassenschaft seines Hundes zu entsorgen hat. Tut er es nicht und wird dabei erwischt, kann das teuer werden. Verunreinigungen öffentlicher Flächen durch Hundekot mit einer Geldbuße von mindestens 50 Euro geahndet werden. Die Stadt unterstützt Gassigeher im Falle eines Not-Falles, nämlich dann, wenn gerade keine, stets mitzuführende eigene Tüte zur Hand ist, mit insgesamt 45 Hundekotbeutelspendern im Stadtgebiet. Auskünfte erteilt der Fachbereich für Öffentliche Sicherheit und Ordnung unter den Telefon-Nummern 693-1252.