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07.06.2022

Anhörungen zu Verkehrsdelikten ab sofort online möglich

Wer schon einmal einen Strafzettel erhalten hat, kennt die schriftliche Möglichkeit, sich zu dem Vorwurf zu äußern. Sollte der Verkehrsteilnehmende mit dem Vorwurf nicht einverstanden sein, besteht die Möglichkeit sich ab sofort auch digital einzubringen. Alternativ kann auch der Vorgang eingesehen und online bezahlen werden. Auf den Verwarnungen/ Anhörungen oder dem Zeugenfragebogen befindet sich dafür ein QR-Code und je Verfahren ein Zugangs-Code. Über den QR-Code oder einen Link gelangt man nach Anmeldung zum Originalschreiben der Ordnungsbehörde sowie - soweit vorhanden - auch zu den Beweisfotos. Anschließend kann die Entscheidung getroffen werden, den Vorwurf – falls nachvollziehbar - anzunehmen und das Verwarngeld zu zahlen, oder sich über die Online-Anhörung zum Vorfall zu äußern. Für die Bezahlung stehen aktuell die Bezahlmethoden Giropay mit Zahlungsgarantie, Paydirekt und Kreditkarte zur Verfügung. Das Bezahlen per PayPal wird zukünftig angestrebt. Wer nur die Anhörung nutzen möchte, kann das Bezahlen überspringen. Im nächsten Schritt ist dann eine Stellungnahme möglich. Dabei kann zum Beispiel eingegeben werden, wer als Fahrzeugführer für das Verkehrsdelikt verantwortlich ist. Bevor die Stellungnahme an die Ordnungsbehörde abgesetzt wird, erhält der Nutzende nochmal eine Übersicht über die zusammengefassten Aspekte. Bei Bedarf kann eine Bestätigung der übermittelten Angaben heruntergeladen werden und das Anhörungsverfahren ist abgewickelt. Der digitale Posteingang wird zeitnah von der Ordnungsbehörde bearbeitet und der Teilnehmende wird daraufhin informiert. Es besteht natürlich weiterhin die Möglichkeit analog in Papierform auch „offline“ Stellung zu nehmen. Bei Rückfragen steht die Verwarn- und Bußgeldstelle der Stadt Rodgau unter den Rufnummern 06106 693-1180 oder -1256 bzw. per E-Mail verwarngeldstelle@rodgau.de zur Verfügung.