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Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall im Ausland

Kurzinfo

Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?

Wann?

Wie?

1. Vorab Einreichung der Unterlagen per Email an standesamt@rodgau.de oder in Kopie per Post

    • Ausländische Sterbeurkunde mit Übersetzung
    • Nachweis des Wohnsitzes der verstorbenen Person
    • Geburtsnachweis der verstorbenen Person
    • Falls verheiratet/verpartnert die Ehe-/Lebenspartnerschaftsurkunde
    • Eventuell ein Nachweis über die Auflösung der Ehe/Lebenspartnerschaft (z.B. Sterbeurkunde des Ehegatten, Scheidungs-/Aufhebungsurteil usw.)

2. Anschließend vor Ort

    • Rodgau, Hintergasse 15 mit Terminvereinbarung unter den Telefonnummern 06106 693-1120, 1215, 1289, 1280

Was brauche ich dazu? (Unterlagen)

    • Vor Ort im Original vorzulegen
      • Identitätsnachweis der anzeigenden Person
      • Nachweis des Wohnsitzes der verstorbenen Person
      • Ausländische Sterbeurkunde mit Übersetzung
      • Geburtsnachweis der verstorbenen Person
      • Falls verheiratet/verpartnert die Ehe-/Lebenspartnerschaftsurkunde
      • Eventuell ein Nachweis über die Auflösung der Ehe/Lebenspartnerschaft (z.B. Sterbeurkunde des Ehegatten, Scheidungs-/Aufhebungsurteil usw.)

Kosten?

  • 47,00 €

Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.

Leistungsbeschreibung

Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.

Verfahrensablauf

  • Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
  • Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt gegebenenfalls die Sterbeurkunde aus.
  • Das Standesamt übersendet Ihnen die Sterbeurkunde per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
  • Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.

Voraussetzungen

  • die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
  • einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
    • Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
    • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
    • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
    • andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
  • Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Sie müssen als Antragssteller Ihre Identität nachweisen (Personalausweis, Reisepass oder Kopie des Ausweisdokumentes)
  • gegebenenfalls ist die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Frist für die Fortführung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.