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Bestattung

Kurzinfo

Bestattung – Erdbestattung und Feuerbestattung

Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?

Wann?

Wie?

oder

    • unterschrieben per Post senden an Stadtwerke Rodgau, Philipp-Reis-Straße 7, 63110 Rodgau
    • Weitere Informationen: Friedhof

  • Vor Ort
    • Terminvereinbarung möglich unter 06106 – 8296-4602, trifft nur in Einzelfällen zu, in der Regel Beantragung über ein Bestattungsunternehmen

Was brauche ich dazu? (Unterlagen)

  • PDF-Formular
    • Bestattungsantrag + Anlage zum Bestattungsantrag
    • Sterbeurkunde, Leichenschauschein ggfls. Einäscherungsurkunde
    • Persönliche Kontaktdaten
    • Nachweis Nutzungsrecht bei Beilegung in der Grabstätte
  • Vor Ort
    • Bestattungsantrag + Anlage zum Bestattungsantrag
    • Sterbeurkunde, Leichenschauschein ggfls. Einäscherungsurkunde
    • Persönliche Kontaktdaten
    • Nachweis Nutzungsrecht bei Beilegung in der Grabstätte

Kosten?

Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie online.

Die Beantragung für eine Bestattung wird in der Regel von einem Bestattungsunternehmen ausgeführt, das auch die komplette Beratung übernimmt.

Leistungsbeschreibung

Bei einem Todesfall haben Sie als Angehöriger die Pflicht, umgehend eine Ärztin/einen Arzt zu verständigen, der die Leichenschau durchführt und den Leichenschauschein ausstellt. Der Ärztin oder dem Arzt müssen Sie das Betreten von Grundstücken und Räumen zur Durchführung der Leichenschau gestatten. Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung wird insoweit eingeschränkt.

Der Todesfall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Ortes, in dem der Tod eingetreten ist, anzuzeigen. Dabei ist der nichtvertrauliche Teil des Leichenschauscheines abzugeben (siehe auch Sterbeurkunde). Als Angehöriger haben Sie die Bestattung zu veranlassen, die frühestens 48 Stunden und nicht später als 96 Stunden nach Eintritt des Todes stattfinden soll. Es gibt die Möglichkeit der Erd-, Feuer- oder Seebestattung. Die Bestattungsart richtet sich nach dem Willen der verstorbenen Person. Ist der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, bestimmen Sie als Angehöriger die Bestattungsart.

Sorgepflichtige Angehörige
Sorgepflichtige Angehörige sind der Ehegatte oder der Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sowie Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel und Geschwister, Adoptiveltern und -kinder.

An wen muss ich mich wenden?

  • Für die Durchführung der Leichenschau an eine Ärztin/einen Arzt.
  • Für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt.
  • Für die Bestattung an die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem bestattet werden soll.
  • Für die Überführung vom Sterbeort zum Friedhof/Krematorium an ein Bestattungsunternehmen.

Wichtiger Hinweis

Im Allgemeinen beauftragen die Angehörigen ein Bestattungsunternehmen mit der Durchführung der Bestattung. Dieses kann auch die Sterbeanzeige beim Standesamt sowie die weiteren Behördengänge für Sie erledigen.

Zusatztext für Bestattungen

Satzungen

Friedhofssatzung

Gebührensatzung zur Friedhofssatzung

Welche Gebühren fallen an?

Für die Prüfung der Zulässigkeit einer Bestattung fällt eine Rahmengebühr zwischen 12,00 Euro und 48,00 Euro an.

Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.