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Was erledige ich wo?

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Zweitwohnung / Nebenwohnung

Kurzinfo

Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?

Wann?

Wie?

Was brauche ich dazu? (Unterlagen)

  • Online-Service
    • funktionsfähiger Drucker
    • digitale Kopie Ihres Ausweisdokuments und ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung jeweils im Format PDF, JPG, PNG, GIF oder BMP
  • Vor Ort
    • Alle Ausweisdokumente (mindestens der Personalausweis)
    • Nachweis über Heirat, Scheidung oder Lebenspartnerschaft
    • Geburtsurkunden der Kinder
    • Bei ausländischen Urkunden: Original mit Übersetzung
    • Wohnungsgeberbestätigung

Kosten?

  • Kostenlos

Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bestätigung des Wohnungsgebers

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.

Voraussetzungen

Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird.

Anträge / Formulare

Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Was sollte ich noch wissen?

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.