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Was erledige ich wo?

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Bauberatung

Kurzinfo

Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?

Wann?

  • Jederzeit per E-Mail, schriftlich, telefonisch oder vor Ort zu den Öffnungszeiten nach Terminvergabe.

Wie?

  • Per E-Mail am besten mittels formloser Anzeige an bau@rodgau.de
  • Schriftlich an Stadt Rodgau, Fachbereich Bauberatung und Stadtplanung
  • Telefonisch bei Tel. 693-1616

  • Vor Ort
    • Rathaus Hintergasse 15, Fachdienst Stadtplanung, Fachbereich Stadtplanung und Bauberatung

Kosten?

  • Keine

Weitere Rodgau-spezifische Infos finden Sie auch auf der Seite "Bauberatung" des Fachbereichs Stadtplanung und Bauberatung 

Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.

Leistungsbeschreibung

  • Sie wollen anbauen, umbauen, ausbauen oder neu bauen?
  • Sie wollen ein Gebäude oder Gebäudeteile umnutzen?
  • Sie wollen ein Grundstück kaufen oder verkaufen und wollen wissen, in welcher Form dieses bebaubar ist?
  • Sie brauchen Auskünfte zu den Festsetzungen eines Bebauungsplans?
     

An wen muss ich mich wenden?

Nähere Informationen erhalten Sie bei der Gemeinde oder der Bauaufsichtsbehörde (Landkreis / Kreisfreie Stadt / Sonderstatusstadt).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Je konkreter Ihre Anfrage ist, umso detailliertere Unterlagen benötigen Sie. Auch hierüber werden Sie beim ersten Beratungsgespräch unterrichtet.

Welche Gebühren fallen an?

Für Bauberatungen in Verfahren, die nicht mit einem gebührenpflichtigen Bescheid abgeschlossen werden, können ab der zweiten Viertelstunde Gebühren nach Zeitaufwand anfallen. Die erste Viertelstunde ist gebührenfrei.

Was sollte ich noch wissen?

Auf die Möglichkeit der Bauvoranfrage wird hingewiesen. Im Rahmen der Bauvoranfrage kann über bestimmte Fragen bereits schon vor einem förmlichen Verfahren entschieden werden. Diese Entscheidung ist für sich anschließende Genehmigungsverfahren bindend.

Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.