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Wahlhelfer

Kurzinfo

Wahlhelfer gesucht

Aktuell:
Es besteht bereits jetzt die Möglichkeit, sich für die Europawahl am 9. Juni 2024 bei der Stadt Rodgau zu bewerben, wenn Sie für diese Wahl wahlberechtigt sind. 

Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?

Wann?

Wie?

  • Telefonische Anfrage
    • 06106 693-1332

Was brauche ich dazu? (Unterlagen)

  • Angaben zur Person zur Identifizierung
  • Als Wahlhelfer muss man selbst wahlberechtigt sein.
  • Allgemeine Infos finden Sie im Wahllexikon

Weitere Infos und Konditionen zur Landtagswahl

  • Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet
  • Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer beginnen um 7.30 Uhr und bleiben so lange vor Ort, bis die Wahl ausgezählt ist.
  • Es wird zwischen 7:30 und 18 Uhr in zwei Schichten gearbeitet
  • Zur anschließenden Auszählung selbst müssen alle anwesend sein.
  • Für das Engagement erhalten die Wahlhelfenden ein sogenanntes Erfrischungsgeld von 60 Euro

Kosten?

  • kostenlos


Leistungsbeschreibung

Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
 

Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.

 

An wen muss ich mich wenden?

Auskünfte erteilen die Wahlämter der Städte und Gemeinden.

Rechtsgrundlage

§ 4 Europawahlgesetz (EuWG) –  -  in Verbindung mit § 9 und § 11 BWG
§§ 6 bis 9 Europawahlordnung (EuWO)

§§ 9 bis 11 Bundeswahlgesetz (BWG)
§§ 6 bis 9 Bundeswahlordnung (BWO)

§§ 15 bis 17 Landtagswahlgesetz (LWG)
§§ 22 bis 26 Landeswahlordnung (LWO)

§§ 6 bis 6b Kommunalwahlgesetz (KWG)
§ 4 Kommunalwahlordnung (KWO)

Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.