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Schöffenwahl 2023

Im ersten Halbjahr 2023 sind bundesweit die Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 vorzuschlagen. Gesucht werden in Rodgau insgesamt 24 Personen, die an den Amtsgerichten Offenbach, Langen, Seligenstadt und dem Landgericht Darmstadt als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Die Stadtverordnetenversammlung soll dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Seligenstadt doppelt so viele Kandidaten vorschlagen, wie an Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen. 

WER KANN SCHÖFFE WERDEN?

  • Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Stadt Rodgau wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind
  • Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen müssen

WER KANN NICHT SCHÖFFE WERDEN?

  • Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.
  • Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

NOTWENDIGE QUALIFIKATIONEN

Neben diesen formalen Kriterien sollen die Bewerber vor allem bestimmte Grundfähigkeiten mitbringen, die notwendig dazu gehören, um über andere Menschen qualifiziert urteilen zu können.

  • Von Schöffen wird Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet.
  • Die ehrenamtlichen Richter/innen müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können.
  • Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde.
  • Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung.
  • Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
  • Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben.
  • Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden.
  • Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen.
  • Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.
  • In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein.
  • Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

Rolle Des Schöffen

  • Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt.
  • Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich.
  • Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden.
  • Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten.
  • Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.
  • Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. 


KONDITIONEN

Schöffen erhalten für ihre Tätigkeit keine Vergütung sondern lediglich eine Entschädigung für Verdienstausfall sowie Fahrtkostenerstattung und ggf. einen Verpflegungszuschuss.

KONTAKT und Bewerbungsformular

Interessentinnen/Interessenten für das Amt eines Schöffen bewerben sich über das Bewerbungsformular - aktuell Rücksendung nur per Post möglich - bis zum 12.04.2023 beim Magistrat der Stadt Rodgau, Fachbereich Recht und Gremien, Hintergasse 15, 63110 Rodgau.

Bei dringenden Rückfragen können Sie sich unter 06106 693-0 an uns wenden.