Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Aufstellerlaubnis
Kurzinfo
Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?
Wann?
- Jederzeit schriftlich oder vor Ort nach Terminvereinbarung innerhalb der allgemeinen telefonischen Erreichbarkeit der Stadtverwaltung
Wie?
- Schriftlich
- Ausgefülltes Formular «Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit«
- mit dem Betreff „Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit“
- per E-Mail senden an ordnungsamt@rodgau.de
- per Post senden an Hans-Blöckler-Straße 1, 63110 Rodgau
- Vor Ort
- nach erfolgter telefonischer Terminvereinbarung
- ADRESSE: Hans-Blöckler-Straße 1, 63110 Rodgau
Was brauche ich dazu? (Unterlagen)
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 33c Absatz 1 GewO (siehe oben)
- Kopie Ausweisdokument und ggf. Aufenthaltstitel
- Führungszeugnis Belegart O zur Vorlage bei einer Behörde
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Belegart O zur Vorlage bei einer Behörde
- Auskunft aus dem zentralen Vollstreckungsgericht
- Bescheinigung in Steuersachen (zu beantragen bei zuständigem Finanzamt)
- Bescheinigung einer Industrie- und Handelskammer, dass der Antragsteller über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen Kenntnisse zum Spieler- und Jugendschutz unterrichtet worden ist / IHK Frankfurt am Main
- Nachweis über ein Sozialkonzept
Kosten?
- 1.300 €
Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.
Volltext
Mit einer Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit können Sie im gesamten Bundesgebiet Geldspielgeräte aufstellen. Jeder Aufstellort muss von der zuständigen Behörde einzeln erlaubt werden. Geldspielgeräte dürfen erst aufgestellt werden, wenn alle Sie alle erforderlichen Erlaubnisse besitzen.
Verfahrensablauf
- Zuerst sind von Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zu besorgen und bei der Behörde mit dem schriftlichen Antrag einzureichen.
- Die Behörde prüft Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit
- Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Erlaubnis mit einem Gebührenbescheid.
Voraussetzungen
- Eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung setzt Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit voraus. Die Zuverlässigkeit wird bei der Beantragung von der Behörde geprüft.
Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.