Magistrat
Kurzinfo
Hierbei handelt es sich nicht um eine Dienstleistung, sondern um die Erläuterung eines städtischen Gremiums.
Der Magistrat der Stadt Rodgau, umgangssprachlich auch Gemeindevorstand genannt, ist gemäß § 66 Abs. 1 HGO die Verwaltungsbehörde der Stadt Rodgau.
Er besorgt nach den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der bereitgestellten Mittel die laufende Verwaltung der Gemeinde.
Der Gemeindevorstand besteht aus
- dem Bürgermeister Max Breitenbach (CDU) als Vorsitzenden,
- der Ersten Stadträtin Janika Martin sowie
sieben ehrenamtlichen Magistratsmitgliedern
- Horst Böhm (ZmB)
- Peter Keller (FDP)
- Heiko Lautenschläger (CDU)
- Wolfram Neumann (SPD)
- Winfried Sahm (Bündnis 90( Die Grünen)
- Karin Schröder (Freie Wähler Rodgau)
- Helmut Trageser (CDU)
Die Rechte und Pflichten des Magistrates werden grundsätzlich in den §§ 65 ff. HGO normiert.
Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.