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Stadtverordnetenversammlung

Kurzinfo

Hierbei handelt es sich nicht um eine Dienstleistung, sondern um die Erläuterung eines städtischen Gremiums.

Bei der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rodgau handelt es sich um die kommunalpolitische Gemeindevertretung. Die Rechte und Pflichten der Stadtverordnetenversammlung ergeben sich grundsätzlich aus den §§ 49 ff. HGO sowie der Geschäftsordnung des Gremiums.


Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.