Ausweispflicht Befreiung für dauerhaft untergebrachte Personen
Kurzinfo
Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?
Wann?
- Jederzeit per PDF oder vor Ort zu den Öffnungszeiten nach Terminvergabe (telefonisch)
Wie?
- PDF-Formular
- Befreiung von der Ausweispflicht
- mit dem Betreff „Befreiung von der Ausweispflicht“
- per E-Mail senden an buergerservice@rodgau.de
oder
-
- per Post senden an Stadt Rodgau, Hintergasse 15
- Vor Ort
- Im Bürgerservice / Hintergasse 15, 63110 Rodgau
Was brauche ich dazu? (Unterlagen)
- PDF-Formular
- Antragsformular
- Ausweis (auch wenn nicht mehr gültig)
- Ggf. Betreuungsnachweis
- Vor Ort
- Antrag kann vor Ort ausgefüllt werden
- Ausweis (auch wenn nicht mehr gültig)
- Ggf. Betreuungsnachweis
Kosten?
- kostenlos
Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.
Volltext
Sollte ein/e Betreuer/in bestellt worden sein, kann auch diese/r einen schriftlichen Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht für den Betreuten stellen.
Dies gilt insbesondere für dauerhaft untergebrachte Personen, wie zum
Beispiel Heimbewohner.
Voraussetzungen
-
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
-
Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.