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Was erledige ich wo?

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Pfandleih- oder Pfandvermittlerbetrieb (Anzeige)

Kurzinfo

Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?

Wann?

Wie?

  • Schriftlich 
    • per E-Mail senden an ordnungsamt@rodgau.de
    • per Post senden an Hans-Blöckler-Straße 1, 63110 Rodgau
  • Vor Ort
    • nach erfolgter telefonischer Terminvereinbarung 
    • ADRESSE: Hans-Blöckler-Straße 1, 63110 Rodgau

Was brauche ich dazu? (Unterlagen)

  • Formlose Mitteilung

Kosten?

  • Kostenlos

Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.

Volltext

Wenn Sie mit dem Betrieb eines Pfandleih- oder Pfandvermittlergewerbes beginnen, haben Sie anzuzeigen, welche Räume Sie für den Gewerbebetrieb nutzen. Gleiches gilt beim Wechsel der genutzten Räume für die genannten Gewerbebetriebe.

Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.