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Ortsgericht Weiskirchen
Telefon: 06106 693-2302
Hinweis: Dienstag 17.00 - 18.00 Uhr
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Info

Die Zuständigkeit der Stadtverwaltung Rodgau bei den Ortsgerichten bezieht sich ausschließlich auf den organisatorischen Bereich. Die Ortsgerichte sind Außenstellen des Amtsgerichts Seligenstadt. Deshalb liegt die Dienstaufsicht auch bei dessen Direktor.


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