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Weiskirchen
Schillerstraße 27
63110 Rodgau
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Info
Die Zuständigkeit der Stadtverwaltung Rodgau bei den Ortsgerichten bezieht sich ausschließlich auf den organisatorischen Bereich. Die Ortsgerichte sind Außenstellen des Amtsgerichts Seligenstadt. Deshalb liegt die Dienstaufsicht auch bei dessen Direktor.
Derzeit Termine nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.