Wichtige Informationen und Beratungsangebote für Unternehmen zu Corona
Das Wohlergehen unserer Rodgauer Unternehmen liegt uns gerade in der aktuellen Situation sehr am Herzen, auch wenn zwischenzeitlich viele Beschränkungen wieder aufghoben worden sind.
Da zum Teil täglich immer wieder neue Informationen bzw. Aktualisierungen von Verordnungen und Ausführungsbestimmungen von verschiedener Seite auf den Tisch kommen, schlagen wir Ihnen pragmatisch vor, sich über die unten aufgeführten Links auf dem Laufenden zu halten.
Gerne können Sie uns aber auch persönlich ansprechen, sofern Sie Fragen rund um Corona haben. Am besten erreichen Sie uns unter wirtschaft@rodgau.de
Nutzen Sie Ihre Chancen und profitieren Sie so auch über die Krise hinaus!
Bleiben Sie gesund
Ihr Team der Wirtschaftsförderung
Hessenweite Hotline zum Corona-Virus/Fragen zu Gesundheit und Quarantäne
- Tel. 0800 / 555 4666
- täglich von 9 bis 15 Uhr
Arbeitsschutzstandards & Handlungsanweisungen
- SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
- Sonderseiten der Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und der SVLFG
- Informationen für spezifische Branchen der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung
- Verband der Deutschen Betriebs- und Werksärzte
Aktuelle Verordnungen
Weitere aktuelle Hinweise
- Hilfreiche Hinweise für die Beantragung der Soforthilfe des Landes finden Sie unter wirtschaft.hessen.de.
- Perspektivenberatung des Landes Hessen als effektive Corona-Hilfe – zu 60 Prozent gefördert!
https://www.rkw-hessen.de/unternehmens-entwicklung/perspektivenberatung.html. - Förderprogramme für Beratung des Landes und des Bundes über das RKW Hessen. Weitere spezifische Beratungsangebote – auch zur aktuellen Corona-Krise - können Unternehmen auch bei den Wirtschaftspaten erhalten.
- Förderungsfähig sind ab Oktober 2020 Verbundausbildungen in kleineren und mittleren Unternehmen während der Corona-Pandemie. Die Richtlinie hierzu finden Sie rechts auf der Homepage unter dem Feld "Dokumente". Diese Richtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Staatsanzeiger für das Land Hessen in Kraft. Die Laufzeit ist bis zum 31. Dezember 2023 befristet.
Checklisten und allgemeine Informationen für Unternehmen, unter anderem zu den Themen Soforthilfe, Überbrückungskredite, Steuererleichterungen, Arbeitsrecht, Kurzarbeit und Ladenöffnung, finden Sie kompakt bei der für Sie zuständigen Kammer, der Arbeitsagentur, pro Arbeit sowie beim Land Hessen bzw. beim Kreis Offenbach.