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Waldfreizeitanlagen Weiskirchen

Eine unserer ältesten Waldfreizeitanlagen befindet sich im Stadtteil Weiskirchen, die ebenfalls im Jahr 1980 errichtet wurde.
Sie verfügt über ein Wirtschaftsgebäude mit befestigter überdachter Fläche und einer Toilettenanlage.

Das Grillen ist nur nach Genehmigung durch den Fachdienst 7 / Facility Management gestattet, da sich auf der Anlage keine Grillhütte befindet.

Die Waldfreizeitanlage wird von der Gemeinschaft der ortsansässigen Vereine Weiskirchen verwaltet, die Reservierung bzw. Anmeldung einer Veranstaltung erfolgt durch den Fachdienst 7 der Stadt Rodgau.


In den Waldfreizeitanlagen Dudenhofen und Jügesheim gibt es öffentliche Grillhütten, die von jedem Bürger in der Zeit von 08.00 bis 22.00 Uhr genutzt werden können. Der Müll muss ebenfalls selbst entsorgt werden.
Des Weiteren ist zu beachten, dass in allen Waldfreizeitanlagen Lagerfeuer untersagt sind.

Über die weiteren Nutzungsbedingungen, die Anzahl der ggf. vorhandenen Tische und Stühle bzw. Festzeltgarnituren informieren Sie die Kolleginnen des Fachgebiets Veranstaltungen gerne in einem persönlichen Gespräch!

Sie haben Interesse, dann können Sie sich gerne an uns wenden. Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot. Hierfür füllen Sie bitte das Anmeldeformular aus und senden es uns per Mail an raumvergabe@rodgau.de zu oder tätigen eine Anfrage über den Link "Kontaktformular".