Seiteninhalt
Inhalt

Was erledige ich wo?

A B C D E F G H I J K L M N O P QR S T U V W XYZ Alle

Hauswirtschaftshilfe

Kurzinfo

Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?

Informationen, Beratung und Auskunft zu möglichen Leistungen aus der Kranken- und Pflegeversicherung erhalten

Wann?

Wie?

  • Vor Ort
    • Hintergasse 15, Fachbereich Soziale Dienste, Tina Taffet, 693-1233 und Carolyn Berck-Koch, 693-1165. senioren@rodgau.de

Was brauche ich dazu?(Unterlagen)

  • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse, welche Unterlagen erforderlich sind und ob es ein besonderes Antragsformular gibt.

Kosten?

  • kostenlos

Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich zunächst an Ihre Pflegekasse.

Ebenso kann das jeweils zuständige Sozialamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt auch die Kosten für eine Hauswirtschaftshilfe übernehmen. Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.

Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen direkt an diese Stellen.

Verfahrensablauf

  • Sie stellen einen Antrag auf Pflegesachleistung bei Ihrer Pflegekasse
  • Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und dem Verfahren erhalten Sie bei Ihrer  Pflegekasse 

Voraussetzungen

  • Die Pflegesachleistung muss durch einen zugelassenen ambulanten Pflege oder Betreuungsdienst erbracht werden (oder Einzelkräfte), die mit der Pflegekasse einen Vertrag abgeschlossen haben.
  • Pflegegrad 2 bis 5 muss vorliegen

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.

Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.